Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestages
Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestags – 04.12.2015
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch IS
Ich bin nicht kategorische gegen einen Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Manchmal sind militärische Mittel notwendig, um eine Perspektive für Veränderungen zu schaffen.
Es liegt jedoch bei diesem Einsatz aus meiner Sicht kein hinreichendes Ziel zugrunde. Das bloße Zurückdrängen des sog. IS kann im Sinne einer Gesamtkonzeption nur ein Lösungsansatz sein.
Der sehr begrüßenswerte Wiener Prozess sollte aus meiner Sicht genau dazu dienen, um dann die mitunter militärischen Maßnahmen zu ermitteln, die für eine möglichst gemeinsame Bekämpfung des sog. IS notwendig sind.
Desweiteren ist nicht klar, wie mit der syrischen Armee verfahren wird.
Ein solcher Schritt erfordert meiner Ansicht nach, auch jetzt schon eine Abschätzung, welche weiteren Schritte sich dadurch unter Umständen ergeben. Eine entsprechende Abschätzung sollte deshalb auch schon zum jetzigen Zeitpunkt erfolgen.
Ich sehe natürlich die internationalen Bündnisverpflichtungen, dies sollte uns aber nicht davon abhalten, zunächst die offenen Fragen zu klären.