EU-Kommission genehmigt Flexibilitätszuschlag für Biogasanlagen sowie Anschlussregelung für Güllekleinanlagen
Pressemitteilung vom 15. Dezember 2021
Berlin. Die Europäische Kommission hat heute die Wiedereinführung des Flexibilitätszuschlags für Biogas-Bestandsanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genehmigt. „Dies schafft eine echte Perspektive für Tausende Anlagenbetreiber und ist ein gutes Signal“, so der Bundestagsabge- ordnete Andreas Lenz.
Lenz hatte sich dafür eingesetzt, die Flexibilisierung wieder gesetzlich zu ermöglichen.
Biogasanlagenbetreiber im zweiten Vergütungszeitraum kön- nen somit zukünftig wieder einen so genannten „Flexzuschlag“ geltend machen, auch wenn sie bereits im ersten Vergütungszeitraum die Flexprämie erhalten haben.
„Der technische Aufwand, aber auch die umweltrechtlichen Vorschriften steigen ständig. Es sind hohe Investitionen notwendig, um die Anlagen flexibel umzurüsten. Diese Investitionen können über den Flexibilitätszuschlag finanziert werden“, so MdB Lenz.
Ebenfalls genehmigt hat die EU-Kommission die inzwischen bereits umgesetzte Anschlussförderung für Güllekleinanla- gen.
Die besondere Stärke der Biogasanlagen, die grundlastfähig und flexibel Strom erzeugen können, könne so zukünftig noch besser ausgespielt werden, so Lenz. Gerade das Bedie- nen der Stromspitzen werde zukünftig noch wichtiger.
In Deutschland gibt es rund 9.000 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt rund 5 Gigawatt für die regelbare Stromproduktion. Zum Vergleich: Das entspricht der Leistung von mehr als drei Kernkraftwerken.
Die Regelung schaffe Investitionssicherheit für mindestens 3.350 Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung von rund 2,2 Gigawatt, sichere deren Wechsel in die Anschluss- förderung und damit Verbleib im System, so MdB Lenz.
„Wir werden die Ampel auch an ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag messen, der Bioenergie in Deutschland eine ‚neue Zukunft‘ zu geben“, so Lenz abschließend.