Pressemitteilung vom 22.02.2017
Berlin/Ebersberg. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente im grenzüberschreitenden Versandhandel aufhebt, sorgt bei vielen Apotheken im Landkreis für große Verunsicherung. Ausländische Versandhandelsapotheken, die meist im Internet ihre Angebote machen, können so Kunden Rabatte auf rezeptpflichtige Medikamente gewähren. Für die Apotheken in Deutschland gilt jedoch weiterhin die Preisbindung. „Das gefährdet die Strukturen unseres bewährten Apothekensystems“, so der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe reagiert jetzt auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Sein Gesetzesentwurf sieht ein Verbot für verschreibungspflichtige Medikamente vor.
Lenz begrüßt das Handeln des Ministers: „Ein Versandhandelsverbot ist zur Sicherstellung einer flächendeckenden Apothekenversorgung die richtige Lösung“, erklärt Lenz.
Es gehe auch darum, dass durch einheitliche Abgabepreise bundesweit gleiche Wettbewerbs-bedingungen für Apotheken bestehen, so Lenz. Gerade für viele Apotheken im ländlichen Raum ist dies eine existenzsichernde Regelung. Damit wird eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt.
Lenz verweist außerdem auf die Zusatzfunktionen, die Apotheken erfüllen. „Gerade die persönliche Beratung, Nacht- und Notdienste, Notfallversorgung und Arzneimittelherstellung können nur bedingt „online“ erfolgen“, so Lenz. Solche Versorgungsdienste müssten schnell und könnten nur in enger Zusammenarbeit mit den Ärzten vor Ort erfolgen, so der Abgeordnete.
Bereits 21 andere EU-Staaten haben ein Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente im nationalen Recht verankert. „Ich hoffe auch deshalb, dass der Koalitionspartner dem Gesetzesentwurf schnell zustimmt und so die Apotheken im Landkreis für dieses Thema Planungssicherheit haben“, so Lenz abschließend.