Pressemitteilung vom 08.06.2016
Erding/Ebersberg/Berlin. Bei der laufenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) konnten einige wichtige Punkte durchgesetzt werden. Im Kern werden mit dem Gesetz Ausschreibungen bei den erneuerbaren Energien eingeführt. Die Höhe der Förderung soll künftig wettbewerblich ermittelt werden. Dies ist auch europarechtlich notwendig.
MdB Andreas Lenz: „Bei den Verhandlungen der Ministerpräsidenten hat Bayern erreicht, dass Biogasanlagen im Rahmen des EEG weiterhin berücksichtigt und gefördert werden. Es wird im Gesetz verankert, dass Bestandsanlagen an Ausschreibungen teilnehmen und so eine Anschlussförderung nach Auslaufen der 20-jährigen Förderung im Rahmen des EEG erhalten können. Mit einem Ausschreibungsvolumen von 1050 Megawatt in den kommenden sechs Jahren konnte eine wirtschaftliche Perspektive ausgehandelt werden.“
Das von SPD-Chef Sigmar Gabriel geführte Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte ursprünglich vorgesehen, Biomasse nicht in die Ausschreibungen einzubeziehen sondern die Bioenergie „abzuwracken“.
In Bayern gibt es mehr 3.600 Biogasanlagen, die die Versorgung von rund 2,3 Millionen Haushalten mit Strom gewährleisten. Im Landkreis Erding stehen über 80 Anlagen, im Landkreis Ebersberg mehr als 40. Andreas Lenz: „Die Bioenergie ist damit auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in der Region. Zudem wäre die dramatische Absatzkrise in der Landwirtschaft ohne die Bioenergie noch schlimmer.“
Biomasse hat zudem als Energieträger spezifische Vorteile: Sie weist eine hohe Systemdienlichkeit auf, da sie grundlastfähig und flexibel abrufbar ist. „Biomasse liefert auch dann Strom, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint“, so Lenz.
Dabei gehe es nicht darum, einen weiteren Zubau von Biogasanlagen zu erreichen oder eine Konkurrenz zur weiteren Landwirtschaft zu erzeugen. „Es geht darum, den Bestandsanlagen eine sinnvolle Perspektive zu geben. Nicht zuletzt stehen hier Existenzen auf dem Spiel“, so Lenz.
Auch im Sinne einer breiten Bürgerbeteiligung der Energiewende konnten bereits Fortschritte erzielt werden. Im anstehenden Gesetzgebungsverfahren ist darauf zu achten, dass die Biomasse auch langfristig als Teil der Energiewende erhalten bleibt und dass Bürgerenergiegenossenschaften eine faire Chance in den Ausschreibungsmodellen erhalten“, so Andreas Lenz abschließend.