Erhebliche Entlastungen für heimische Krankenhäuser – MdB Lenz: „Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Krankenhausreform sind ein sehr wichtiges Signal“

Pressemitteilung vom 15.10.2015

Berlin/Erding, 15. Oktober 2015
Mit massiver Kritik sind viele Krankenhäuser dem im Juni vorgelegten Gesetzentwurf zur Krankenhausreform begegnet. Aus diesem Grund haben sich der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz sowie seine CSU-Kollegen für eine Anpassung des Gesetzentwurfs in Berlin stark gemacht. Anfang Oktober hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Krankenhauswesens nun weitreichenden Änderungen zugestimmt.
„Das ist eine sehr wichtige Botschaft für unsere heimischen Krankenhäuser und deren Patienten“, so der Wahlkreisabgeordnete Lenz. „Vor allem die zusätzlichen finanziellen Mittel und Entlastungen sind die Grundlage dafür, dass unsere Krankenhäuser auch in Zukunft gute Arbeit leisten können.“
Kritisiert wurde an dem ursprünglichen Gesetzentwurf vor allem, dass die Kliniken finanziell eher belastet als entlastet würden. Das gelte vor allem im Personal- und Sachkostenbereich und das trotz ständig steigender Ausgaben.
Auf diese Kritik hin wurde unter anderem vereinbart, dass zusätzlich 800 Millionen Euro pro Jahr ab 2017 für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern bereitgestellt werden. Insbesondere die Personalausstattung im Bereich der Pflege- und der Hygienefachkräfte soll dadurch verbessert werden.
Auf Druck der CSU wurde darüber hinaus der Versorgungszuschlag für Krankenhäuser nicht gestrichen, sondern durch einen Pflegezuschlag ersetzt. Dadurch stehen den Krankenhäusern ab 2017 bundesweit weiterhin 500
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Erhebliche Entlastungen für heimische Krankenhäuser – MdB Lenz: „Nachbesserungen am Gesetzentwurf zur Krankenhausreform sind ein sehr wichtiges Signal“

Millionen Euro zur Verfügung – davon 77 Millionen Euro in Bayern.
Der Betrag wird gezielt nach den jeweiligen Personalkosten für Pflegekräfte auf die Krankenhäuser verteilt und ergänzt damit das bereits vorgesehene Pflegestellenförderprogramm. Für dieses sind bundesweit 660 Millionen Euro vorgesehen. „Beide Maßnahmen setzen Anreize, in das Pflegepersonal des Krankenhauses zu investieren“, so Lenz.
„Wichtig war es darüber hinaus, die Krankenhäuser bei der ambulanten Notfallversorgung stärker zu unterstützen“, betont der Abgeordnete. So hat man sich beispielsweise darauf geeinigt, den Investitionskostenabschlag bei ambulanten Krankenhausleistungen vollständig abzuschaffen. Das führt zur Entlastung der Krankenhäuser in Höhe von 75 Millionen Euro in diesem Bereich.
Außerdem wurde auf Initiative der CSU ein hälftiger Ausgleich für steigende Lohnkosten infolge von Tarifanpassungen beschlossen. Auch dadurch wird den steigenden Personalkosten der Krankenhäuser Rechnung getragen.
Wie Lenz nach Rücksprache mit den heimischen Kliniken in Erfahrung gebracht hat, zeigen sie sich aufgrund der geplanten Änderungen erleichtert. Obwohl damit natürlich nicht alle Probleme gelöst seien. „Damit unsere Krankenhäuser auch zukünftig gute Arbeit leisten können, müssen sie entsprechend ausgestattet sein“, so Lenz. Weitere Verbesserungen für die Krankenhäuser könnten noch im parlamentarischen Verfahren angestoßen werden, so der Abgeordnete abschließend.

Hintergrund:
Auf Grundlage der getroffenen Vereinbarung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird nun das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag fortgesetzt. Die abschließenden Beratungen sind für Anfang November geplant. Zum 1. Januar 2016 soll die Krankenhausreform in Kraft treten.