Pressemitteilung 14.07.2015
Erding/Berlin. Die Mietpreisbremse wird nach derzeitigem Stand im Landkreis Erding nur in der Großen Kreisstadt Erding eingeführt. In allen anderen Kommunen des Landkreises hingegen nicht.
Der Wahlkreisabgeordnete Andreas Lenz: „Der Landkreis Erding wäre damit in einer Ausnahmesituation unter den an den Raum München angrenzenden Landkreisen: In den meisten anderen Landkreisen um München wird die Mietpreisbremse jeweils in zahlreichen Städten und Gemeinden eingeführt.“
Die Mietpreisbremse soll laut Gesetz dort gelten, wo der Wohnungsmarkt angespannt ist. Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt sind etwa überdurchschnittlich steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung der Haushalte, Wachstum der Wohnbevölkerung oder geringer Leerstand bei großer Nachfrage. „Das ist auch in vielen Kommunen im Landkreis Erding der Fall“, so Lenz.
Offenbar ist es bei der Entscheidung über die zu berücksichtigenden Kommunen zu Kommunikationsproblemen gekommen. Nach Aussage des Bayerischen Justizministeriums sind Grundlage für die Einstufung neben Daten aus dem Statistischen Landesamt auch Erhebungen in den Kommunen gewesen.
Es sollen angeblich alle Kommunen abgefragt worden sein, ob sie die Einführung der Mietpreisbremse in der Kommune befürworteten. Alle Gemeinden außer der Großen Kreisstadt Erding hätten sich gegen die Einführung der Mietpreisbremse ausgesprochen.
In zahlreichen Rathäusern im Landkreis Erding wird dieser Darstellung entschieden widersprochen. In mehreren Fällen ist von einer Abfrage Ende 2013 auch gar nichts bekannt.
MdB Andreas Lenz: „Natürlich braucht nicht jede Gemeinde im Landkreis die Mietpreisbremse. Bei einigen könnte sie jedoch Sinn machen. Viele Städte und Gemeinden im Landkreis Erding haben mit massiv angespannten Wohnungsmärkten zu kämpfen. Daher sollten zum einen nochmals die objektiven statistischen Daten überprüft werden. Zum anderen sollte eine nochmalige Rücksprache mit den Kommunen erfolgen.“
„Ich werde mich hierzu mit dem Bayerischen Justizministerium in Verbindung setzen und einfordern, dass zeitnah eine erneute Prüfung in Absprache mit den Kommunen erfolgt“, so Lenz weiter.
Die Mietpreisbremse soll Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mietsteigerungen schützen. Bayern legt bei der Umsetzung besonderes Augenmerk darauf, dass die Mietpreisbremse so ausgestaltet wird, dass der Wohnungsmarkt intakt bleibt. Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung sind deshalb von der Mietpreisbremse ausgenommen.