Pressemitteilung vom 07.11.2014
Ebersberg/Berlin: Kommunen sollen künftig die baurechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung von Flüchtlingen schneller schaffen können. Hierfür erforderliche Änderungen im Bauplanungsrecht hat der Deutsche Bundestag nun auf den Weg gebracht. Dies teilt Bundestagsabgeordneter Andreas Lenz mit.
„Täglich fliehen Frauen, Männer und Kinder aus Syrien, dem Nordirak und anderen Brennpunkten nach Deutschland. Wir müssen und wir wollen diesen Menschen helfen. Die Zeit drängt, nicht zuletzt da der Winter vor der Tür steht und die Zahl der Asylbewerber weiter ansteigt.
Es handelt sich um einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt, der Bund darf hier unsere Städte, Kreise und Gemeinden nicht allein lassen.
Es war in einem ersten Schritt dringend notwendig, die sichere Drittstaatenregelung auf Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien auszuweiten, um denen helfen zu können, die unsere Hilfe am notwendigsten haben. Ebenso wurde die Sperrfrist für Asylbewerber für den deutschen Arbeitsmarkt von neun auf drei Monate gesenkt. Eine Beschäftigung bietet oftmals Sinn für die Asylbewerber“, so Andreas Lenz.
Der Bund erweitert nun die Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen im Baurecht:
Stehen keine dezentralen Unterkünfte in Wohngebieten zur Verfügung, darf ein Grundstück nicht von vornherein für die Unterbringung von Flüchtlingen ausgeschlossen werden, nur weil es in einem Gewerbegebiet oder am Ortsrand im Außenbereich liegt.
„Gerade im angespannten Wohnungsmarkt unserer Region wollen wir unsere Städte und Gemeinden schnellstmöglich in die Lage versetzen, den Menschen zu helfen und die für sie und für die Flüchtlinge beste Lösung zu finden“, so MdB Lenz.
Hintergrund:
Befristet auf fünf Jahre schafft das Gesetz die Möglichkeit, Unterkünfte in Gewerbegebieten oder Ortsrandlagen zu errichten. Parallel dazu werden die planungsrechtlichen Anforderungen bei Neubauten im Innenbereich gesenkt. Mit dem Gesetz reagiert die Koalition auf den ungebrochenen Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erwartet bis Ende 2014 mehr als 200 000 Asylanträge in Deutschland. Im vergangenen Jahr wurden 117.000 Erstanträge gestellt. Das Gesetz benötigt die Zustimmung des Bundesrates. Mit dieser wird noch in diesem Jahr gerechnet.