Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestages
Beratung des Antrags des Bundesministeriums der Finanzen
Finanzhilfen zugunsten Griechenlands; Verlängerung der Stabilitätshilfe
Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages nach § 3 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 2 Nr. 2 Stabilisierungsmechanismusgesetz auf Verlängerung der bestehenden Finanzhilfefazilität zugunsten der Hellenischen Republik
Drs. 18/4079
Ich werde heute dem Antrag des Bundesfinanzministeriums zustimmen. Ich möchte jedoch dabei folgendes zum Ausdruck bringen:
Die Aussagen der neuen griechischen links-rechts Regierung sind sehr besorgniserregend. Die Eurogruppe darf sich nicht von einzelnen nationalen Regierungen hinsichtlich der Konditionen der Finanzhilfen für die Krisenstaaten erpressen lassen.
So wurden die Forderungen nach einen erneuten Schuldenschnitt abgelehnt. Ebenso wird es keinen bedingungslosen Überbrückungskredit geben. Und letztlich wird die Troika weiter die Bedingungen der Hilfen festlegen.
Heute wird über die Verlängerung des 2. Rettungsprogrammes abgestimmt. Das heißt, es geht darum, das im März 2012 beschlossene Finanzhilfeprogramm bis zu vier Monate zu verlängern. Die Verlängerung beinhaltet eine noch offene Tranche über 1,8 Mrd. EUR. Außerdem eine Zahlung der Gewinne aus dem SMP-Anleihekaufprogramm der EZB in Höhe von 1,9 Mrd. EUR. Das ist sehr viel Geld – das ist mir bewusst. Ich bin mir auch der Verantwortung bewusst, die mit der Vergabe dieser Gelder einhergeht.
Die gemeinsame Erklärung der Eurogruppe vom 20. Februar 2015 muss gelten. Das beinhaltet, dass auch zukünftig die Reformschritte durch die Troika überwacht werden. Die Troika stimmt in dieser Erklärung einer Verlängerung des Programmes unter der Auflage, dass die Reformen weiter umgesetzt werden, zu. Ziel muss es nach wie vor sein, dass Griechenland wieder Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten erhält.
Schon jetzt ist klar - gelöst ist mit der Fortsetzung des Hilfspakets gar nichts – bereits im Juli muss Griechenland Kredite des IWF ablösen.
Wir brauchen also grundsätzlich neue Regeln in Europa für mehr Eigenverantwortung. Dazu muss man mittelfristig die Europäischen Verträge ändern. Wir haben die ‚No Bail Out Regelung‘, dass eine Finanzierung eines EU-Mitglieds durch andere EU-Mitglieder untersagt, Art. 125 AEUV. Andererseits ist nicht vorgesehen, dass ein Land den Euroraum verlässt.
Wir brauchen Szenarien, die andere Alternativen ermöglichen. Dazu muss überprüft werden, welche Auswirkungen ein Austritt eines Landes auf das jeweilige Land hätte und welche Auswirkungen ein Austritt auf den Euroraum insgesamt hätte.
Wir brauchen diese Informationen als Entscheidungsgrundlage für ein verantwortliches Handeln in der Zukunft!
Deshalb gilt es jetzt nicht an die Tagesordnung überzugehen, sondern tragfähige Konzepte für Griechenlands Zukunft im Euroraum zu entwickeln. Dabei müssen jedoch auch Optionen für andere Szenarien entwickelt werden, die die Möglichkeit eines Ausscheidens Griechenlands aus dem Euroraum beinhalten.