Rente

Weitere Verbesserungen bei der Rente

Eine Rentenpolitik mit Augenmaß – dieses erklärte Ziel hat die CSU-Landesgruppe in dieser Wahlperiode erreicht: Mit der Verabschiedung des nunmehr zweiten Rentenpakets werden die Betriebsrenten gestärkt, die Erwerbsminderungsrenten erhöht und die Renten in Ost und West voll angeglichen. Zu Beginn der Wahlperiode wurden bereits Verbesserungen bei der Mütter- und der Erwerbsminderungsrente sowie die abschlagfreie Rente ab 63 beschlossen.

Betriebsrenten gestärkt

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz hat zwei Vorteile: Es lässt einerseits mehr Menschen an der betrieblichen Altersversorgung teilhaben und schafft andererseits Rechtssicherheit für Unternehmen. „Nach der massiven Stärkung der gesetzlichen Rente in dieser Wahlperiode haben wir mit der Einigung bei der Reform der Betriebsrente eine Antwort auf die aktuellen Niedrigzinsen gefunden“, erklärte der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke.

Die Sozialpartner erhalten künftig die Möglichkeit, auf tariflicher Grundlage ein Betriebsrenten-Modell mit reinen Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall gibt es keine Mindest- und Garantieleistungen. Die Arbeitgeber werden von bisherigen Haftungsrisiken für Betriebsrenten entlastet. Dadurch werden vor allem kleinere Unternehmen ermutigt, verstärkt Betriebsrenten einzuführen. Zugleich gibt es mehr Gestaltungsmöglichkeiten in der Anlagepolitik. Das Modell bietet Chancen, aber auch Risiken. In seiner Rede appellierte Tobias Zech (CSU) an die Sozialpartner: „Seid Euch bitte bewusst, welche Verantwortung Ihr jetzt übernehmt, welche Verträge Ihr jetzt schließt und wie Ihr kommuniziert!“

Zech wies zudem auf die Erleichterung für nicht tarifgebundene Betriebe hin, für die sich die Unionsfraktion in den parlamentarischen Beratungen eingesetzt hatte: So dürfen die Tarifpartner keine „Mondpreise“ für eine Nutzung der von den Sozialpartnern mitgesteuerten Versorgungseinrichtungen verlangen.

Daneben wird die steuerliche Förderung für Geringverdiener verbessert. Denn: „Nur 27 Prozent der Geringverdiener haben eine betriebliche Altersversorgung“, erklärte Zech. Auch werden künftig freiwillige Zusatzrenten wie Betriebs- und Riester-Renten nicht mehr voll auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet. Hier gibt es Freibeträge. Wichtig sei das Signal: Wer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge vorsorgt, ist immer besser gestellt, als derjenige, der nichts tut. „So haben wir zentrale Anreize geschaffen, damit auch Menschen mit wenig Geld für das Alter vorsorgen können“, stellte Zech fest.

Erwerbsminderungsrenten erhöht

Auch diejenigen, die aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten können, erhalten in Zukunft mehr Geld für ihren Lebensunterhalt. Dies sieht das sogenannte EM- Leistungsverbesserungsgesetz vor, das die Abgeordneten am Donnerstag verabschiedet haben. Für die CSU-Landesgruppe gilt: Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, muss im Alter ausreichend abgesichert sein und darf nicht von der Grundsicherung abhängig werden.

Daher hat die CDU/CSU-Fraktion in dieser Wahlperiode dafür gesorgt, dass die sogenannte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrentnern um insgesamt fünf Jahre, von 60 auf 65 Jahre, verlängert wird. Das heißt, bei der Berechnung der Rente werden die Menschen in Zukunft so gestellt, als ob sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Erwerbsminderungsrentner erhalten ein spürbar höheres Einkommen. Damit ist das Gesetz ein zentraler Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.

Gleiche Renten in Ost und West

Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall haben die Abgeordneten nunmehr auch in der Rente die Grundlage für die Vollendung der Einheit geschaffen. Die Ostrenten sollen spätestens bis zum 1. Juli 2024 voll an die Bezüge im Westen angeglichen werden. Die Angleichung beginnt am 1. Juli 2018 und wird schrittweise vollzogen. Im Gegenzug soll die derzeitige Höherwertung der Ostlöhne bei der Ermittlung der Renten abgesenkt werden – auch hier schrittweise. Mit diesem Meilenstein in der Rentengesetzgebung wurde das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.