Mehr Geld für die Länder
Der Bund stellt den Ländern künftig zehn Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Am vergangenen Donnerstag stimmten die Abgeordneten namentlich für die Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bayern wird dabei pro Jahr um mindestens 1,35 Milliarden Euro entlastet. DazuBartholomäus Kalb im Interview:
Herr Kalb, am Donnerstag standen im Zuge der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mehrere Grundgesetzänderungen auf der Tagesordnung. Was verbirgt sich dahinter konkret?
Der Länderfinanzausgleich sichert die im Grundgesetz vorgegebenen gleichwertigen Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Die bisherigen Regelungen dazu laufen 2019 aus und hatten einige Schwächen. So gab es zuletzt nur noch drei Zahlerländer, die für 13 Nehmerländer aufkommen mussten. Bayern stemmte mit 5,8 Milliarden Euro davon über die Hälfte des gesamten Ausgleichsvolumens. Mit der Neuregelung wird der Länderfinanzausgleich auf neue Füße gestellt. Daneben wurde vereinbart, dass der Bund zukünftig die Verwaltung der Bundesautobahnen übernimmt und dafür eigens eine Infrastrukturgesellschaft gründet. Und finanzschwache Kommunen profitieren zukünftig davon, dass der Bund ihnen zusätzliche Mittel für die Sanierung von Schulen bereitstellt. Auch hierfür ist eine Grundgesetzänderung nötig.
Was bedeutet die Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs für Bayern?
Durch die Neuregelung wird das System des Finanzausgleichs gerechter. Bayern wird um 1,35 Milliarden Euro entlastet. Dieses Geld steht Bayern zukünftig für andere Zwecke wie zum Beispiel Investitionen oder zur Schuldentilgung zur Verfügung. Der Bund leistet einen größeren finanziellen Beitrag, sodass für kein Land die Belastung steigt.
Was wurde darüber hinaus noch geregelt?
Im Gegenzug für den höheren finanziellen Beitrag, den der Bund zur Verfügung stellt, bekommt er mehr Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei der Mittelverwendung durch die Länder. Auch der Stabilitätsrat, der die Einhaltung der Schuldenbremse überwacht, wird mit zusätzlichen Kompetenzen gestärkt. Daneben wurde vereinbart, dass bereits bestehende und zukünftig hinzukommende Online-Anwendungen der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel Internet-Angebote der Bürgerämter, für alle Bürger und die Wirtschaft überein vom Bund errichtetes zentrales Bürgerportal erreichbar sein sollen. Nicht zuletzt werden im Rahmen des Gesetzespakets die Bedingungen für den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende verbessert.
Die Länder bekommen weitere Unterstützung in Milliardenhöhe durch den Bund. Was muss getan werden, damit die Gelder auch beim Bürger ankommen?
Die Länder haben sich bei der zweckentsprechenden Verwendung von Bundesmitteln bislang sehr unterschiedlich verhalten. Es gab einige wenige Länder wie Bayern, die die zur Verfügung gestellten Mittel wie vorgesehen an ihre Kommunen weitergeleitet beziehungsweise zweckentsprechend zum Beispiel für den sozialen Wohnungsbau verwendet haben. Andere hingegen haben davon Löcher in ihrem eigenen Haushalt gestopft. Um dem einen Riegel vorzuschieben, kann der Bundesrechnungshof künftig die Verwendung der Bundesmittel bei den Ländern prüfen. Dies wird den Druck erhöhen, das Geld für die Zwecke auszugeben, auf die Bund und Länder sich jeweils verständigt haben.