Rentenpolitik mit Augenmaß
Wer aus Gesundheitsgründen oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann, soll in Zukunft mehr Geld erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf zu den Erwerbsminderungsrenten vor, den die Abgeordneten am Freitag im Bundestag debattierten. Für Stephan Stracke, sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, ein zentraler Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut.
von Stephan Stracke
Mit dem Gesetz, das wir am Freitag im Bundestag beraten haben, erhalten Erwerbsminderungsrentner in Zukunft mehr Geld für ihren Lebensunterhalt. Denn für uns als CSU-Landesgruppe gilt: Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, muss im Alter ausreichend abgesichert sein. Gerade die Menschen, die die Solidarität unserer Gesellschaft am nötigsten haben, müssen besonders abgesichert sein, damit sie nicht von der Grundsicherung abhängig werden.
Daher haben wir in dieser Wahlperiode dafür gesorgt, dass die sogenannte Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrentnern um insgesamt fünf Jahre, von 60 auf 65 Jahre, verlängert wird. Das heißt, bei der Berechnung der Rente werden die Menschen in Zukunft so gestellt, als ob sie bis zum 65. Lebensjahr gearbeitet hätten. Damit erhalten Erwerbsminderungsrentner ein spürbar höheres Einkommen.
Eine erste Verbesserung haben wir bereits 2014 vorgenommen und die Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre angehoben. Um die Situation der Erwerbsgeminderten weiter zu verbessern, heben wir diese Schwelle jetzt noch einmal um drei Jahre an.
Bei der Ausweitung der Leistungen für Erwerbsminderungsrentner handelt es sich um Rentenpolitik mit Augenmaß. Wir setzen dort an, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Während lediglich drei Prozent der Altersrentner auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, beträgt der Anteil der Erwerbsminderungsrentner nahezu 15 Prozent. Eine Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes ist damit ein wirksamer und zentraler Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut. Ich begrüße den Gesetzentwurf daher ausdrücklich.