Ausreisepflicht durchsetzen, Terror und organisierte Kriminalität bekämpfen
Die Unionsfraktion arbeitet konsequent weiter daran, Terrorismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche erneut eine Reihe von Gesetzentwürfen diskutiert – so zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und zur Bekämpfung von Geldwäsche.
„Es ist richtig, dass wir deutliche Verschärfungen bei der Ausreisepflicht vornehmen“, machte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, in seiner Rede deutlich. Denn ausreisepflichtige Ausländer müssen schneller abgeschoben werden. Laut Ausländerzentralregister befanden sich Anfang des Jahres über 213.000 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland. Mit der Ablehnung eines Asylantrags und der Feststellung, dass keine Abschiebungsverbote vorliegen, ist klar, dass der Antragsteller Deutschland wieder verlassen muss. Um dies in Zukunft besser zu gewährleisten, berieten die Abgeordneten am Donnerstag in erster Lesung das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“. Demnach sollen Ausländer, die ausreisepflichtig sind, aber nicht freiwillig ausreisen, sich nur noch im Bezirk einer einzelnen Ausländerbehörde aufhalten dürfen, sofern sie über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder ihre Mitwirkung bei der Rückführung verweigert haben.
Abschiebehaft für Gefährder
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass ausreisepflichtige Gefährder, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, leichter in Abschiebehaft genommen werden können. Sie sollen zudem durch elektronische Fußfesseln am Untertauchen gehindert werden können. Vieles, so Mayer, gehe auf Vorschläge von Bundesinnenminister Thomas de Maizière zurück, die dieser bereits im letzten August gemacht habe, die aber damals noch von der SPD abgelehnt wurden. „Garant für die innere Sicherheit ist die CDU/CSU“, stellte Mayer klar. Er verwies darauf, dass auch die rot-grün regierten Länder abgelehnte Asylbewerber endlich schneller und konsequenter abschieben müssten.