1. Bürgermeister Franz Hofstetter, Landratstellvertreter Jakob Schwimmer und MdB Andreas Lenz nehmen Förderbescheid in Höhe von über 1,9 Millionen Euro entgegen
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen (Vils), Franz Hofstetter, Landratstellvertreter Jakob Schwimmer und Wahlkreisabgeordneter Andreas Lenz nahmen in dieser Woche den Förderbescheid für Mittel aus dem Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau entgegen.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt übergab den Förderbescheid für Taufkirchen (Vils) persönlich im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin. Mit der Förderung erhält Taufkirchen mehr als 1,9 Millionen Euro für den Ausbau des flächendeckenden schnellen Internets.
Andreas Lenz: „Ich freue mich, dass der Förderantrag für Taufkirchen bewilligt wurde. Taufkirchen gehört somit zu den bundesweit ersten Gemeinden, deren Projektantrag genehmigt wurde. Ich hoffe, dass noch zahlreiche Landkreiskommunen folgen werden.“
Für die Gemeinde Taufkirchen (Vils) bleibt es nach wie vor das wichtigste Ziel, eine flächendeckende Breitbandversorgung für jedes Anwesen herzustellen. „Dazu müssen aktuell 628 Haushalte versorgt werden. Die Investitionssumme beträgt dabei rund 5,1 Millionen Euro“, so der 1. Bürgermeister Franz Hofstetter.
„Durch das neue Bundesförderprogramm und die Co-Finanzierung des Freistaats Bayern kann das Projekt mit einem erheblichen Zuschuss umgesetzt werden. Nach der ersten Förderung des Bundes im Juni 2016 zur Unterstützung der detaillierten Planungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro bekommt der der flächendeckende Ausbau des gesamten Gemeindegebietes in Taufkirchen einen zusätzlichen Schub“, so Hofstetter weiter.
„Mit dem Bundesförderprogramm sollen gerade die noch vorhandenen weißen Flecken auf der Landkarte mit schnellem Internet versorgt werden. Das Programm ergänzt dabei das bayerische Förderprogramm“, so Lenz abschließend.
Das Förderprogramm des Bundes ermöglicht einen flächendeckenden Ausbau bislang unterversorgter Gebiete mit 50 Mbit pro Sekunde. Der Fördersatz beträgt im Regelfall 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Da das Bundesprogramm mit Förderprogrammen der Länder kombinierbar ist, kann der Förderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden. Zusätzlich wurde jetzt auch ein Förderprogramm des Bundes speziell für Gewerbegebiete aufgelegt.