Betriebliche Altersversorgung attraktiver machen
Das Thema Rente wird viel diskutiert – zu Recht, findet Max Straubinger, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe. Am Donnerstag befasste sich der Bundestag mit einem Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Was es damit auf sich hat, erläutert der CSU-Politiker im Interview.
Herr Straubinger, beim Thema Rente schlagen die Emotionen meistens höher. Hand aufs Herz: Wie steht es denn wirklich mit der Altersvorsorge in Deutschland?
Die Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein für die Menschen in Deutschland und deshalb sind auch die Emotionen angebracht. Aber tatsächlich ist die Altersvorsorge in einem guten Zustand. Nur drei Prozent der Altersrentner sind auf Grundsicherung angewiesen und das bedeutet, dass die anderen 97 Prozent eine ausreichende oder sehr zufriedenstellende Altersversorgung haben.
In dieser Woche stand auch ein Gesetzesentwurf zur Stärkung der Betriebsrenten auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Worum geht es da genau?
Über das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung verbreitert werden. Wir haben derzeit nur rund 50 bis 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer betrieblichen Altersversorgung teilnehmen. Das muss verstärkt werden, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe. Das wollen wir unter anderem mit Zuschüssen erreichen, um so die betriebliche Altersversorgung attraktiver zu machen.
Zugleich wollen wir aber, dass die betriebliche Altersversorgung auch für Unternehmer attraktiver wird, damit sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Betrieben angeboten werden kann. Um das zu erreichen, werden die Unternehmen von der Haftung befreit. Sie sind dann lediglich für die Beitragszahlung zuständig. Darüber hinaus wollen wir die Riester-Förderung verbessern. Und bei der Grundsicherung soll die betriebliche Altersversorgung nicht mehr angerechnet werden. Das sind wesentliche Bausteine für die Verbesserung und für die Verbreiterung der betrieblichen Altersversorgung.
Jetzt ist der Gesetzentwurf erst einmal im parlamentarischen Verfahren. Wo sehen Sie noch Handlungsbedarf?
Gegenüber dem bestehenden Gesetzentwurf haben wir noch einigen Handlungsbedarf. Wir wollen zum Beispiel keinen Tarifvorbehalt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kettet die betriebliche Altersversorgung sehr eng an Tarifverträge, die mit den Gewerkschaften geschlossen sind. Wir haben aber auch sehr viele Betriebe, die sich den Tarifverträgen entweder nicht anschließen wollen oder nicht können, aus welchen Gründen auch immer. Aber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss es dennoch möglich sein, auch in diesen Betrieben an der betrieblichen Altersversorgung teilzunehmen. Deshalb sind wir der Meinung, dass das nicht an einen Tarifvertragsvorbehalt gebunden werden kann. Ein zweiter Punkt ist, ob Garantien für die betriebliche Altersversorgung angeboten werden dürfen. Das sind unsere beiden Hauptkritikpunkte an dem bestehenden Gesetzentwurf.