Deutliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung
Eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode ist am Donnerstag im Bundestag verabschiedet worden: das Bundesteilhabegesetz. Die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion, Astrid Freudenstein, erklärt im Interview, warum es für Menschen mit Behinderung mehr Freiheit und mehr Selbstbestimmung bedeutet.
Frau Freudenstein, mit dem Bundesteilhabegesetz soll die gesellschaftliche Teilhabe und die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Wie soll das konkret geschehen?
Das werden wir auf verschiedenen Wegen erreichen. Es wird zum einen finanzielle Verbesserungen für die Betroffenen geben. Künftig müssen sie nicht mehr in dem Ausmaß, wie das bisher der Fall war, mit ihrem Einkommen und Vermögen geradestehen, wenn sie Eingliederungshilfe beziehen. Damit verbleibt Menschen mit Behinderung wesentlich mehr ihres Einkommens und Vermögens als bisher.
Wir werden die Beratung verbessern. Flächendeckend wird es eine übergreifende unabhängige Beratung in Deutschland für Betroffene und ihre Familien geben. Dafür investiert der Bund knapp 60 Millionen Euro.
Wir wollen zudem den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen erleichtern. Sowohl dadurch, dass wir alternative Anbieter zu den Werkstattbetreibern zulassen, als auch dadurch, dass es ein Budget für Arbeit geben wird. Und wir werden die Verfahren vereinfachen, auch das ist ein großes Anliegen gewesen. So erhalten die Antragsteller künftig Leistungen wie aus einer Hand.
Im Vorfeld der Verabschiedung gab es aber trotzdem viel Kritik. Wie haben sie diese kritischen Stimmen aufgenommen?
Es war ein sehr lebhafter parlamentarischer Prozess. Wir sind auf die Bedenken und Unsicherheiten der Verbände eingegangen und haben fast alles, glaube ich, auch zur Zufriedenheit gelöst. Um zum Beispiel die Unsicherheiten auszuräumen, wird es in den nächsten Jahren eine wissenschaftliche Untersuchung von Teilaspekten des Gesetzes geben. In Modellprojekten werden die Auswirkungen der einzelnen Regelungen genau untersucht. Wenn man dann merkt, da läuft etwas nicht so wie beabsichtigt, können wir nachsteuern. Ich bin ganz sicher, dass wir damit auf dem Weg zu einem guten Gesetz sind und dieses Gesetz auch seine Wirkung entfaltet.
Welche Auswirkungen hat denn das Gesetz auf Bayern?
Bayern war schon bisher in der Behindertenhilfe im bundesweiten Vergleich ganz gut. Wir müssen uns da nicht verstecken. Das bisher schon vorbildlich ausgebaute Netz an Beratungsstellen wird weiter verbessert, auch durch Modellvorhaben, bei denen Betroffene dann Betroffene beraten. Die bestehende Vielfalt bei der Teilhabe an Arbeit wird weiter ausgebaut. Sicher wird es auch einige Umstellungen in den Sozialverwaltungen der Bezirke geben, weil die Verfahren im Sinne der Betroffenen umgestaltet werden. Dort wird sich in den nächsten Jahren einiges tun.