Zum Schutz der Bürger
Es ist oberste Aufgabe des Staates, seine Bürger zu schützen. Gerade in Zeiten des islamistischen Terrorismus hat die innere Sicherheit Priorität. Um diese zu stärken, wurden bereits zahlreiche Gesetze verschärft und Maßnahmen beschlossen. Doch was tun wir genau zum Schutz der Bürger? Fragen und Antworten für mehr Sicherheit.
Wie stärken wir die Arbeit von Polizei und Ermittlungsbehörden?
Polizei und Ermittlungsbehörden bekommen mehr Personal. Bundespolizei, Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz erhalten noch in dieser Wahlperiode 4.600 neue Stellen. Im Zeitraum 2016 bis 2020 ist zudem geplant, allein bei der Bundespolizei rund 7.000 weitere neue Mitarbeiter einzustellen. Außerdem wird in eine bessere Ausstattung investiert: Dafür werden im Zeitraum von 2015 bis 2020 mehr als zwei Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt. In akuten Bedrohungssituationen soll künftig die neu gegründete Anti-Terror-Einheit der Bundespolizei zum Einsatz kommen.
Was tun wir im Kampf gegen den Terror?
Um Anschläge radikaler Islamisten zu verhindern, werden Vorbereitungshandlungen umfassend unter Strafe gestellt. Verurteilte Unterstützer einer terroristischen Vereinigung sollen nach Haftentlassung überwacht werden. Finanzielle Unterstützung für Terroristen wurde stärker unter Strafe gestellt und deren Bekämpfung intensiviert. Außerdem ist das Reisen in terroristischer Absicht jetzt strafbar. Dschihadisten kann zudem auch der Reisepass oder Personalausweis entzogen werden. Mit der Identifizierungspflicht beim Kauf von Prepaid-Karten wird verhindert, dass Terrorverdächtige mit wechselnden Handys anonym kommunizieren. Zur Gefahrenabwehr kann die Bundespolizei auch verdeckte Ermittler einsetzen. Außerdem sorgt eine bessere Vernetzung unserer Sicherheitsbehörden mit ausländischen Stellen und anderen Behörden, wie zum Beispiel Luftfahrtunternehmen, Telekommunikationsdienstleistern oder Kreditinstituten, für mehr Sicherheit. Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Terrorismus.
Welche Maßnahmen planen wir noch?
In besonders schweren Terrorlagen soll auch die Bundeswehr unter Führung der Polizei eingesetzt werden können. Für den gemeinsamen Einsatz von Polizei und Bundeswehr im Landesinneren soll ein detailliertes Einsatzkonzept ausgearbeitet werden, das bei gemeinsamen Übungen erprobt wird. Zur Aufklärung und Vorbeugung terroristischer Aktivitäten soll der Verfassungsschutz außerdem künftig auch auf Verbindungsdaten zugreifen und verschlüsselte Kommunikation überwachen können. Islamisten müssen zudem künftig zudem intensiver bewacht werden können - Sympathiewerbung für terroristische Vereinigung unter Strafe gestellt werden. Außerdem ist geplant, die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen zu verstärken sowie ein Verbot der Vollverschleierung dort einzuführen, wo Gesicht zeigen geboten ist.