Mehr gute deutsche Filme
Filme wie Tschick, Toni Erdmann oder Honig im Kopf gehören zu den jüngsten deutschen Kassenschlagern in den Kinos – nicht zuletzt dank der deutschen Filmförderung. Am vergangenen Donnerstag verabschiedeten die Abgeordneten ein neues Filmförderungsgesetz, mit dessen Hilfe noch mehr gute deutsche Filme produziert und in die Kinosäle gebracht werden können.
„Filmförderung heute, das ist Raum schaffen für das kreative Potential der Filmschaffenden, die Freiheit der Kunst hochhalten“, betonte Astrid Freudenstein (CSU) in ihrer Rede. Sie erinnerte an den Zweck der Förderung: den Kinofilm als Kultur- und als Wirtschaftsgut zu fördern. Es geht darum, positive Rahmenbedingungen für die Produktion von Kinofilmen sicherzustellen. Dabei leistet die Filmbranche selbst durch eine Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA einen wesentlichen Beitrag zum Filmförderungssystem in Deutschland. Daran wird auch in Zukunft festgehalten.
Spürbare Verbesserungen erreicht
Mit der Novelle des Filmförderungsgesetzes werden spürbare Verbesserungen erreicht: „Wir wollen mehr Klasse statt Masse“, so Freudenstein. So wird es eine verstärkte Förderung für Drehbücher geben, um den deutschen Qualitätsfilm zu stärken. Auch wird die Förderung von Kinder- und Dokumentarfilmen verbessert. Zudem schafft das neue Gesetz Regeln, die beispielsweise Erleichterungen für die Produzenten beim Eigenanteil der Fördersumme vorsehen oder die eine Verschlankung und Professionalisierung der Fördergremien zum Ziel haben. Auch gibt es Verbesserungen für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen: Als Bedingung für Förderhilfen muss in den Kinos eine barrierefreie Fassung des Films in Kinoqualität vorliegen. Neu sind auch Förderhilfen für die medienpädagogische Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Kinoaufführungen.
Bayern als gutes Beispiel für regionale Filmförderung
Freudenstein wies aber auch auf die regionale Filmförderung hin: Allein im vergangenen Jahr seien 45 Filme in Bayern produziert worden, der Freistaat sei zudem das Bundesland mit den meisten Kinos und Spielstätten.
Nötig wurde eine Neuregelung des Filmförderungsgesetzes, weil die verpflichtende Zahlung einer Filmabgabe an die Filmförderungsanstalt FFA zum 31. Dezember ausläuft.