Flexi-Rente und Neuregelungen bei Arbeitnehmerüberlassung verabschiedet
Mit der Flexi-Rente sowie den Neuregelungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen hat der Bundestag in dieser Woche zwei wichtige sozialpolitische Gesetze verabschiedet. „Beide Gesetzentwürfe tragen eindeutig die Handschrift der CSU-Landesgruppe“, schreibt Stephan Stracke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, in seinem Kommentar.
Beide Gesetzentwürfe tragen eindeutig die Handschrift der CSU-Landesgruppe. Das Flexi-Rentengesetz ist das Ergebnis einer sehr intensiven und konstruktiven Vorarbeit der Fachpolitiker der Koalition. In der Sache geht es um einen Mentalitätswechsel für freiwilliges längeres Arbeiten. In einer alternden Gesellschaft müssen wir den Arbeitsmarkt nicht vor älteren Arbeitnehmern schützen, sie werden vielmehr zunehmend gebraucht. Der Flexi-Bonus, den wir als Union in den Verhandlungen mit der SPD durchgesetzt haben, ist ein Paradigmenwechsel und ein klares Signal, dass sich längeres Arbeiten im Rentenalter lohnt. Auch das Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze wird deutlich verbessert. Künftig sind Teilrenten und Hinzuverdienst flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Daneben stärken wir im Bereich der Prävention und der Rehabilitation die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Zeitarbeit und Werkverträgen ist es allein unserer Hartnäckigkeit geschuldet, dass Überregulierungen verhindert wurden. Bundesministerin Andrea Nahles hat ihre Gesetzesvorlagen auf unseren Druck wiederholt substanziell überarbeiten müssen. Wie wichtig es war, die Gesetzesvorlagen zweimal aufzuhalten, frühzeitig auf Änderungen zu bestehen und nicht auf das parlamentarische Verfahren zu vertrauen, wird daran deutlich, dass die SPD zum Schluss zu keinerlei Änderungen an zentralen Punkten des Gesetzentwurfs mehr bereit war. Unsere weitergehenden Änderungswünsche, die auch von den Experten in der Sachverständigenanhörung bekräftigt wurden, hat die SPD zurückgewiesen. Am Ende haben wir ein Gesetz erreichen können, das in entscheidenden Teilen nicht mehr über den Koalitionsvertrag hinausgeht und trotz der nach wie vor bestehenden Kritikpunkte für die Tarifvertragsparteien tragfähig ist.