Prostituiertenschutzgesetz

Mehr Schutz, bessere Kontrolle

Zwangsprostitution, Menschenhandel, organisierte Kriminalität. Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz soll das Gewerbe besser kontrolliert und reguliert werden – zum Schutz der Frauen.

Das neue Prostituiertenschutzgesetz sieht unter anderem eine persönliche Anmeldung von Prostituierten in den Kommunen vor. Diese Anmeldung muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, unabhängig davon, ob die Person regelmäßig oder nur gelegentlich der Prostitution nachgeht. Damit wird auch Gelegenheitsprostitution erfasst, dies war der CSU-Landesgruppe ein großes An- liegen. Mit dieser Anmeldepflicht ist eine intensive Beratung verbunden.

Auch schärfere Kontrollen bei Bordellbetreibern sind im Gesetz enthalten. Sie brauchen künftig eine Erlaubnis. Diese ist an Mindestanforderungen geknüpft.

Daneben müssen sich die Betreiber eines Bordells vor der Aufnahme der Tätigkeit einer Prostituierten die gültige Anmeldebescheinigung sowie einen Nachweis über die erfolgte gesundheitliche Beratung vorlegen lassen.