Integrationsgesetz: Angebot und Verpflichtung
Fordern und fördern. Das ist das oberste Prinzip des neuen Integrationsgesetzes, welches der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. Deutschland zeigt so, dass es ein starkes und weltoffenes Land ist, schreibt Stephan Stracke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher, in seinem Kommentar.
Mit der Verabschiedung des Integrationsgesetzes hat der Deutsche Bundestag seinen Masterplan zur Integration für die vielen Menschen, die im letzten Jahr zu uns gekommen sind, auf den Weg gebracht. Das zeigt: Deutschland ist ein starkes und weltoffenes Land. Unser integrationspolitischer Kompass ist und bleibt das Prinzip des Förderns und Forderns. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein Angebot an die zahlreichen Flüchtlinge, zugleich aber auch eine Verpflichtung zu eigener Anstrengung.
Mit dem Integrationsgesetz und der dazugehörigen Verordnung werden die Fördermöglichkeiten und Pflichten des Einzelnen zielgerichtet definiert und rechtliche Konsequenzen bei fehlenden Integrationsbemühungen eindeutig geregelt. Und bei allen Anstrengungen muss auch die einheimische Bevölkerung mitgenommen werden. Deshalb gilt: Überall dort, wo Teile der einheimischen Bevölkerung einen gleichartigen Förderbedarf haben wie Flüchtlinge, müssen beide Gruppen gleichermaßen unterstützt werden. Das ist ein Gebot der Gerechtigkeit. Nur so entsteht gesellschaftliche Akzeptanz und kann Integration gelingen. Der praktische Härtetest der Umsetzung des Integrationsgesetzes liegt noch vor uns. Es wird kein leichter Weg. Nach den Erfahrungen der Vergangenheit dauert die Integration von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt mehrere Jahre. Allerdings schaffen wir mit dem Integrationsgesetz die Voraussetzungen dafür, dass dieje- nigen Menschen, die über längere Zeit Schutz bei uns suchen, gute Nachbarn und Bürger werden.