Insolvenzantragspflicht ausgesetzt
Der Bundestag hat eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen beschlossen, die unverschuldet wegen der jüngsten Unwetter in Existenznöte geraten sind. Die Initiative für diese unbürokratische Lösung ging vom bayerischen Staatsminister der Justiz, Winfried Bausback, und der CSU- Landesgruppe aus. „Ich begrüße es sehr, dass wir zeitnah eine Regelung auf den Weg bringen konnten, die den Betrieben Zeit gibt, notwendige Finanzierungs- und Sanierungsverhandlungen zu führen oder Versicherungsleistungen einzufordern“, so der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe Michael Frieser. Die Pflicht der Insolvenzordnung, spätestens nach drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, wurde für diese besondere Ausnahmesituation bis zum 31.12.2016 ausgesetzt