Kommentar von Bernd Fabritius
Vor 25 Jahren wurde in Bonn der Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen unterzeichnet. Bernd Fabritius weist in seinem Kommentar auf seine besondere Bedeutung hin und bedauert, dass ein gemeinsamer Antrag hierzu an Bündnis 90/Die Grünen gescheitert ist.
Mit der Unterzeichnung des deutsch- polnischen Nachbarschaftsvertrages vor 25 Jahren wurde eine wichtige Grundlage für Frieden in Europa und der Welt geschaffen. Er bestärkte die Menschen auf beiden Seiten darin, ihren ohnehin begonnenen Dialog zu intensivieren. In diesem zivilgesellschaftlichen Prozess waren, sind und bleiben die deutsche Volksgruppe in Polen, die Polen in Deutschland und gerade auch die deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler ganz natürliche Brücken zwischen den Ländern.
Im vergangenen Vierteljahrhundert haben sich die beteiligten Gruppen im Dialog weiter angenähert und in vielen Bereichen Verständnis für die unterschiedlichen Positionen entwickelt. Treibende Kraft dieses Dialoges ist der „Wunsch beider Völ- ker nach dauerhafter Verständigung und Versöhnung“, wie es in Artikel 1 des deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrages treffend heißt. Auch die Klärung der Grenzfrage trug rückblickend zur Herausbildung einer vertrauensvollen Nachbarschaft bei und leistete dadurch einen Beitrag für Frieden. Dies sind nur einige der vielen kleinen und großen Schritte, die letztlich ermöglichten, dass Deutschland und Polen als Mitglieder der Europäischen Union heute in einem gemeinsamen „europäischen Haus“ wohnen. In Zeiten des Rückfalls in nationale Egoismen und anlässlich des 25. Jubiläums wäre es ein motivierendes Signal für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit gewesen, hätte der Deutsche Bundestag eine über die Koalitionsgrenzen hinweg mehrheitsfähige Entschließung zu diesem Verständigungswerk verabschieden können. Dass die SPD in der letzten Sitzungswoche für eine gemeinsame Entschließung nicht zu gewinnen war und sich die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Deutschen Bundestag aufgrund des Abschnitts zur Charta auch heute noch einem gemeinsamen Antrag verweigert, belegt einen bedauerlichen Hang zur Pflege alter Feindbilder.