Petitionsausschuss

Weniger Bitten und Beschwerden

13.137 Petitionen sind im Jahr 2015 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet worden. Das sind 2.188 weniger als im Jahr davor. Wie in den Vorjahren haben sich auch 2015 die meisten Eingaben auf den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bezogen. Das geht aus dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses hervor, der am Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages debattiert wurde.

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht und festgeschrieben im Grundgesetz, Artikel 17. Demnach kann sich jeder – also auch Kinder – „einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden.“

Iris Eberl (CSU) machte im Plenum des Bundestages deutlich: „Kein Petent hat danach Repressalien zu befürchten. Das ist großartig und bei weitem nicht in allen Staaten selbstverständlich.“ Im Petitionsausschuss erlebe man deshalb Demokratie, wie sie leibt und lebt.

Wichtige Bedingung, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages aber mit dem Anliegen befasst, ist, dass die Petition die Gesetzgebung auf Bundesebene oder die Tätigkeit der Bundesbehörden betrifft.