Bauverträge
Mehr Planungssicherheit
Bauunternehmer sollen im Bereich des Verbraucherbauvertrages künftig auf Mindestanforderungen für Baubeschreibungen sowie die Angabe verbindlicher Fertigstellungstermine verpflichtet werden. Das sieht der Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts vor, der in erster Lesung im Bundestag beraten wurde. Damit soll die Vergleichbarkeit der Angebote verbessert und den Bauherren mehr Planungssicherheit gegeben werden.
Weiter soll erreicht werden, dass Handwerker und Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die Lieferanten oder Hersteller zu verantworten haben.