Weiterentwicklung des Behinderten Gleichstellungsrechtes
„Die Weiterentwicklung des Behinderten Gleichstellungsrechtes ist ein guter und großer sowie ein wichtiger Schritt vorwärts“, stellte Astrid Freudenstein (CSU) bei der Verabschiedung des Gesetzes im Plenum fest. „Vieles wird besser, weil wir im Bund mit gutem Beispiel vorangehen.“ So werden Behörden verpflichtet, ihre Texte künftig für Behinderte verständlicher in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen. Die Barrierefreiheit im Bereich Bau und Informationstechnik wird verbessert, es wird eine Schlichtungsstelle mit einem kostenlosen Schlichtungsverfahren eingerichtet.
Und die Mitnahme etwa von Blindenhunden oder benötigten Hilfsmitteln ist künftig stets zulässig. Freudenstein wies darauf hin, dass das Ideal der „Barrierefreiheit“ sehr weitreichend sei. Es gehe nicht nur um die Beseitigung baulicher Schwellen, sondern auch darum, dass Sehbehinderte, Gehörlose, geistig und seelisch Behinderte sämtliche Anlagen, Verkehrsmittel und Medien ohne fremde Hilfe nutzen können. Dieses Ideal werde man so aber nicht erreichen können. Jetzt könne man entweder - wie die Opposition - die Untätigkeit der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft kritisieren. „Oder“, so Freudenstein, „man geht Schritt für Schritt diesem Ideal entgegen. Das tun wir heute mit dem neuen Bundesgleichstellungsgesetz.“