Gegen den Hass im Netz
Rechtswidrige Inhalte müssen schneller aus sozialen Medien gelöscht werden. Der Bundestag hat am Freitag das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beschlossen. „Ein wichtiges politisches Signal für Rechtsstaatlichkeit und gutes gesellschaftliches Miteinander“, so Michael Frieser, innenpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, im Interview.
Herr Frieser, was soll mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz geregelt werden?
Anbieter großer sozialer Netzwerke müssen ein effektives transparentes Beschwerdemanagement gegen rechtswidrige Inhalte einführen. Sie müssen Beschwerden schnell und umfassend bearbeiten und strafbare Inhalte zügig löschen.
Warum ist dies nötig geworden?
In sozialen Medien erscheinen täglich neue menschenverachtende, sprachlich verrohte Beiträge. Es werden Bedrohungen, Verunglimpfungen, extremistische Inhalte sowie Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten verbreitet. Das NetzDG ist ein wichtiges politisches Signal für Rechtsstaatlichkeit und gutes gesellschaftliches Miteinander.
Was konnte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag am ursprünglichen Gesetzentwurf – vorgelegt von Minister Maas – noch verbessern? Und wo wollte die SPD partout nicht mitgehen?
Wir haben durchgesetzt, dass das Gesetz für ein System der regulierten Selbstregulierung geöffnet wird, über das Plattformen ihre Prüf- und Löschpflichten auf eine neutrale Stelle übertragen können. Das haben wir bereits im Januar vorgeschlagen, Minister Maas hatte es aber zunächst nicht aufgreifen wollen. Wir haben auch durchgesetzt, dass ein Zustellungsbevollmächtigter bereits zur Einleitung von Verfahren zur Verfügung stehen muss. Einen verbesserten Auskunftsanspruch für Opfer von Rechtsverletzungen im Netz hat die SPD blockiert.
Es gibt jedoch Kritik, das Gesetz würde die Meinungsfreiheit einschränken. Was entgegnen Sie?
Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, findet aber ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, insbesondere im Strafrecht. Betroffene haben den Anspruch, dass wir etwas gegen strafbare Hassnachrichten und Mobbing im Internet tun. Damit die Plattformen im Zweifelsfall nicht zu viel löschen, um Bußgeldern zu entgehen, führen wir die Selbstregulierung ein. Außerdem hat die Union dafür gesorgt, dass die starre Löschfrist von sieben Tagen für „einfach“ rechtswidrige Inhalte nur noch „in der Regel“ einzuhalten ist. Bußgelder werden auch nicht bei einzelnen Verstößen, sondern erst bei systematischem Versagen fällig.