Eckpunkte für ein Integrationsgesetz
„Fordern und fördern“ soll das Prinzip des neuen Integrationsgesetzes sein. Das Gesetz sieht Angebote, aber auch Pflichten für Flüchtlinge vor, die bleibeberechtigt sind. Im Mittelpunkt steht dabei, diesen – sofern sie nicht aus sicheren Herkunftsländern kommen – den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Andererseits soll anerkannten Flüchtlingen das dauerhafte Bleiberecht verwehrt werden, wenn sie nicht hinreichende Anstrengungen zur Integration nachweisen.
Auch im Kampf gegen den Terrorismus wurde beim Koalitionsgipfel ein Maßnahmenpaket beschlossen. So soll unter anderem die Zusammenarbeit der Geheimdienste ausgebaut werden, und die Bundespolizei mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Bei Prepaid-Handys soll künftig ein Identitätsnachweis mit vollständiger Adresse vorgelegt werden müssen. Dies hatte die CSU-Landesgruppe bereits im Januar auf ihrer Klausurtagung in Wildbad Kreuth beschlossen.