Strafen für illegale Straßenrennen und Wohnungseinbrüche verschärft
„Wir stehen für Sicherheit“ – das hat die CSU-Landesgruppe in dieser Wahlperiode vielfach bewiesen. Zuletzt am Donnerstag: Da hat der Bundestag die Strafen für Wohnungseinbrüche und illegale Straßenrennen deutlich verschärft.
Illegale Straßenrennen jetzt strafbar
„Illegale Straßenrennen, Raser, all das hat auf unseren Straßen, in unseren Städten nichts zu suchen“, machte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) in seiner Rede deutlich. Denn: „Wir wollen Mobilität. Aber das geht nur mit Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmer und mit Achtung vor ihnen“, so der Minister. Und Michael Frieser, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, ergänzte: „Raser riskieren nicht nur ihr Leben, sondern – schlimmer noch – leichtfertig die Leben zahlreicher Unbeteiligter. CDU und CSU schieben dieser Idiotie jetzt einen Riegel vor.“
Bislang waren illegale Straßenrennen nur als Ordnungswidrigkeit verfolgbar, künftig machen sich Veranstalter und Teilnehmer strafbar. So drohen Veranstaltern illegaler Rennen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, Teilnehmern in schweren Fällen, bei denen Menschen schwer geschädigt oder sogar getötet werden, bis zu zehn Jahre Haft. Auch wer alleine rücksichtslos und grob verkehrswidrig durch den Straßenverkehr rast, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, macht sich künftig strafbar.
„Wir setzen ein klares Zeichen der Abschreckung und hoffen, dass auch der letzte Raser nun kapiert hat, um was es geht. Vorfälle wie in Köln, Berlin oder kürzlich in Mönchengladbach dürfen sich nicht wiederholen“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange. Bislang wurden teilnehmende Kraftfahrzeugführer in der Regel lediglich mit einem Bußgeld in Höhe von 400 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt, Veranstalter mit einer Regelbuße in Höhe von 500 Euro.
Wohnungseinbrüche: Mindeststrafe ein Jahr
Zudem haben die Abgeordneten auch bei Wohnungseinbrüchen die Strafen deutlich verschärft. Damit hat sich die Unionsfraktion nach langem Drängen gegenüber der SPD durchsetzen können. „Wir geben der Justiz die Mittel an die Hand, damit sie härter bestrafen kann. Das sind wir den Opfern schuldig“, erklärte Volker Ullrich (CSU) in seiner Rede. „Ich weiß, dass der Strafrahmen nicht alles bedeutet, aber er bedeutet eben auch nicht nichts. Vielmehr ist er ein wichtiges Element der Prävention und ein deutliches Signal des Rechtsstaates“, so Ullrich weiter. Einbrechern droht künftig eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr – ein minder schwerer Fall ist nicht mehr vorgesehen. Wohnungseinbruch wird damit ausnahmslos als Verbrechen eingestuft. Durch die Verschärfung wird das Unrecht einer solchen Tat angemessener abgebildet. Der Einbruch in eine Privatwohnung ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Außerdem wird es eine einfache Einstellung des Verfahrens nicht mehr geben.
Zudem sollen die Ermittlungsbehörden auf richterlichen Beschluss auch rückwirkend Zugriff auf die von den Telekommunikations-Anbietern verpflichtend zu speichernden Kommunikationsdaten erhalten. Dadurch können zum Beispiel Täter überführt werden, deren Mobiltelefon an mehreren Tatorten auffällt. Diese Ermittlungsansätze können maßgeblich dazu beitragen, die bisher niedrige Aufklärungsquote zu erhöhen. Ullrich warb für die erweiterten Ermittlungsbefugnisse der Polizei: „Wir brauchen eine kluge Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit.“ Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wegen einer Gerichtsentscheidung erst einmal auszusetzen.
Aufklärungsquote bislang gering
Bislang liegt die Aufklärungsquote bei Einbruchskriminalität gerade einmal bei 17 Prozent – und nur drei Prozent der Täter werden auch wirklich verurteilt. Bundesweiter Spitzenreiter bei den Einbruchszahlen ist Nordrhein-Westfalen. In Köln beispielsweise war die Anzahl der Wohnungseinbrüche in den letzten Jahren im Durchschnitt etwa fünfmal so hoch wie in München.