Persönliche Erklärung nach § 31 Geschäftsordnung des Bundestags – 14.11.2019
Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fällt der Solidaritätszuschlag künftig vollständig weg für rund 90 Prozent derer, die ihn heute zahlen. Für weitere rund 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen.
Im Ergebnis werden damit rund 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahlenden bessergestellt.
Der Gesetzentwurf spricht an mehreren Stellen explizit davon, dass es sich bei dem nun zu beschließenden Abbau um einen ersten Entlastungsschritt handelt. Das Ziel ist für mich klar ein vollständiger Soli-Abbau.