Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung

Lenz: Keine Endlagerstätte für atomare Abfälle in den Landkreisen Ebersberg und Erding

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat Ihren Zwischenbericht über mögliche Gebiete für atomare Endlagerung in Deutschland, vorgestellt.

 

Demnach sind rund 54 % der Gesamtfläche Deutschlands sogenannte Teilgebiete, die als atomares Endlager rein theoretisch in Frage kommen. Dabei wurden zunächst lediglich die geologischen Strukturen als Kriterium ausgewertet. Weitere Kriterien wurden bis dato noch nicht berücksichtigt.

Unter den potentiellen Gebieten befinden sich im Zwischenbericht der BGE auch Teile der Gemeinden Dorfen, Lengdorf, Taufkirchen/Vils, Bockhorn und Sankt Wolfgang. Der Zwischenbericht der BGE bezeichnet keines auf Gebiet des Landkreises Ebersberg.

 

Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Der Zwischenbericht der BGE zeigt die Salz-, Ton- und Granitgegenden in Deutschland auf und ist ein erster Schritt im Verfahren der Standortsuche. Selbst Siedlungen werden dabei bisher noch in Betracht gezogen. Das zeigt, dass hier nur von einer ersten Eingrenzung die Rede sein kann. Ich begrüße es daher, dass die bayerische Staatsregierung bereits angekündigt hat den weiteren Prozess kritisch zu begleiten und eine eigene wissenschaftliche Expertise in Auftrag gibt.“

 

„Im weiteren Verfahren werden dann zusätzliche Kriterien mit überprüft. Die angegebenen Gebiete im Landkreis eignen sich aufgrund der Besiedlung, aber auch aufgrund der geringen Dicke der Schichten nicht. Spätestens dann müssen die Gebiete im Landkreis Erding aus der Betrachtung fallen.“, so Lenz weiter. „Der Landkreis Ebersberg gehört definitiv nicht zu den 95 Teilgebieten, wodurch er als möglicher Standort für die Lagerung von Atommüll ausgeschlossen ist.“

 

„Völlig unrealistisch“, so kommentiert auch die Landtagsabgeordnete für den Stimmkreis Erding Ulrike Scharf die Möglichkeit ein Endlager im Landkreis Erding in Erwägung zu ziehen. „Ich setze mich entschieden dafür ein, dass die Gemeinden im Landkreis Erding davon nicht betroffen sein werden. Bei der Endlagersuche müssen objektive Kriterien der Maßstab sein. Der Bundestag und die Länder werden darüber entscheiden, welche Regionen in die übertägige Erkundung und somit in den nächsten Verfahrensschritt gehen.“, erklärt Ulrike Scharf abschließend.