Beschränkte Grenzöffnungen zu Österreich und der Schweiz
Auf Grund der rückgängigen Zahlen des Infektionsgeschehens hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt die Kontrollen und Beschränkungen an den Grenzen vorsichtig zurückgefahren.
Die wechselseitige Einreise an den Grenzen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz ist für Personen, die ihre Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder ihre Verwandten besuchen oder an wichtigen Familienanlässen teilnehmen wollen, ab Samstag wieder möglich. Gleiches gilt für Besitzer von selbst genutzten Liegenschaften und Schrebergärten sowie von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen. Ebenso dürfen Personen einreisen, die Tiere versorgen müssen.
Dank der positiven Entwicklung der pandemischen Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus und der stark zurückgegangenen Ansteckungszahlen können Deutschland, Österreich und die Schweiz die aktuell geltenden Einreisebeschränkungen für unverheiratete Personen lockern, die in einer grenzüberschreitenden Beziehung leben. Diese Lockerung an den Landesgrenzen tritt in der Nacht von Freitag, 15. Mai, auf Samstag 16. Mai 2020, um Mitternacht in Kraft.
Die Einreise nach Österreich für Pflege, Unterhalt oder Nutzung von Liegenschaften setzt bis auf Weiteres einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich voraus. Liegenschaftsbesitzer und -besitzerinnen müssen bei der Einreise nach Österreich nach wie vor ein ärztliches Zeugnis mit einem negativen SARS-CoV-2 Test, der nicht älter als vier Tage ist, mitführen.
Wer eine dieser Lockerungen in Anspruch nehmen will, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und diese am Grenzübergang bei einer Kontrolle vorweisen können. Das Formular kann hier heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Um den Fluss des Waren- und Personenverkehrs, insbesondere der Grenzgänger, weiter zu verbessern, haben die drei Staaten auch vereinbart, wo immer möglich geschlossene Grenzübergänge wieder zu öffnen und die Kontrollen dort eng abzustimmen.
Sofern es die pandemische Entwicklung zulässt, sollen zudem sämtliche Reisebeschränkungen zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz, und Frankreich auf Grundlage einer Absprache zwischen den zuständigen Ministerien der vier Länder am 15. Juni 2020 aufgehoben werden.
An der Grenze zu Italien und Frankreich bleiben alle Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres in Kraft. Gespräche mit Italien über Lockerungen des Grenzverkehrs finden statt, sobald die pandemische Situation dies zulässt. Die Kontrollen zu Frankreich werden mit Sicherheit bis 15. Juni 2020 aufrecht erhalten.
Bereits seit vergangenem Samstag sind die Grenzkontrollen nach Luxemburg aufgehoben worden. „Sobald die dänische Regierung ihre laufenden Konsultationen mit ihren jeweiligen Nachbarstaaten vollzogen hat“ spricht Seehofer auch vom ungehinderten Übergang an der Grenze nach Dänemark.
Anders verhält es sich bei den Grenzen zu Polen und Tschechien. Hier hatten nie Kontrollen von deutscher Seite stattgefunden. Es gelten jedoch von der anderen Seite Reisebeschränkungen, die teils sogar härter sind. Seehofer kündigte auch hier Gespräche mit den Regierungen der Nachbarländer an.
Voraussetzung für die Einführung und Beibehaltung dieser Erleichterungen ist allerdings, dass die Zahl der Neuinfektionen in den Nachbarländern nicht ansteigt und natürlich auch der in Deutschland geltende Richtwert von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 eingehalten wird.
Auch können wieder alle Verkehrswege – also auch kleinere Übergänge in die Nachbarregionen genutzt werden. Da aktuell Grenzübergänge nur über größere Verkehrswege benutzbar waren, haben sich oft lange Staus gebildet, die vor allem Berufspendler sehr einschränkten.
Die Maßnahmen sind das Ergebnis von Beratungen des Bundesinnenminsters mit den Amtskollegen der Anrainerstaaten sowie den Ministerpräsidenten der angrenzenden Bundesländer.