Entbürokratisierung beschlossen
In zweiter und dritter Lesung wurden eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Energieeinsparrechts für Gebäude im Kraft gesetzt. Das neue Gesetz bündelt zu diesem Zweck bisherige Gesetze und Verordnungen in einem mit dem Ansatz, den Primärenergiebedarf von Gebäuden gering zu halten. Zu diesem Zweck soll der Energiebedarf eines Gebäudes durch einen effizienten baulichen Wärmeschutz auf ein geringes Niveau geführt und der verbleibende Energiebedarf zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Zudem werden mit dem Gesetz die im Rahmen des Klimapakets getroffenen Vereinbarungen rechtlich umgesetzt, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist. In diesem Gesetz regeln wir auch die Möglichkeit für die Länder, einen Abstand von 1.000 m zwischen Windrädern und Wohnbebauung zu regeln. Zudem wird der sog. PV-Deckel für den Ausbau von Photovoltaikanlagen aufgehoben, wie es im Koalitionsausschuss beschlossen worden war.
MdB Dr. Andreas Lenz hielt zu diesem Thema eine Rede im Plenum: