Hebammenreformgesetz

Reform der Hebammenausbildung

Die Abgeordneten haben in dieser Woche das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Damit werde die Ausbildung für diesen Beruf akademisiert. Mit dieser Neuerung hat Deutschland nun auch die europäischen Standards umgesetzt.

Die Abgeordneten haben in dieser Woche das Hebammenreformgesetz verabschiedet. Damit wird das veraltete Berufsgesetz von 1985 neu geschrieben und darüber hinaus wird europäisches Recht fristgerecht umgesetzt. „Gerade auch der Blick nach Europa zeigt, dass dieses ‚Update‘ nötig war“, betont Emmi Zeulner (CSU). Deutschland sei innerhalb der EU das einzige Land, das noch keine Akademisierung der Hebammenausbildung eingeführt habe.

Die Neuerungen bedeuteten aber zu keinem Zeitpunkt, dass eine Herabsetzung der fachschulischen Hebammen einhergeht, so Zeulner. Es gebe hervorragende Hebammen und gerade diese erfahrenen Frauen – und natürlich auch Männer – würden für die Weiterentwicklung der Ausbildung gebraucht. Sie seien eine Ressource an Wissen und Können, die unsere uneingeschränkte Unterstützung in diesem Bereich haben, sagt Zeulner.

Was genau ändert sich nun? Die fachschulische Ausbildung wird in ein duales Hochschulstudium mit einem hohen Praxisanteil, das zwischen sechs und acht Semestern dauern soll und mit dem akademischen Grad des „Bachelor“ abgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf. „Wir haben dafür gekämpft, dass auch die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger den Zugang erhalten“, so Zeulner.

Von der Mindestgesamtstudienzeit in Höhe von 4.600 Stunden entfallen je 2.200 Stunden auf die Theorie und auf die Praxis. Die Studierenden schließen, nachdem sie an einer Hochschule angenommen wurden, mit einem Krankenhaus einen Vertrag für den berufspraktischen Ausbildungsteil. Von diesem erhalten sie dann auch für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.

Im Rahmen des praktischen Teils werden jetzt auch Praxiseinsätze im ambulanten Bereich verpflichtend. Das bedeutet, dass die Studierenden bei freiberuflichen Hebammen oder ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen Einblick erhalten.

„Wir haben erstmals eine verpflichtende Praxisanleitung eingeführt und hierbei ab 2030 eine Betreuungsquote von 25 Prozent festgelegt. Und auch wenn wir hier eine Übergangszeit für die Bereitstellung von genügend Praxisanleiterinnen benötigen, so freut es mich, dass wir in den Verhandlungen erreichen konnten, dass diese Quote für die zehnjährige Übergangszeit von 10 auf 15 Prozent angehoben wurde. Die Krankenhäuser müssen hier handeln und nachlegen“, betonte Zeulner.

Darüber hinaus sollen fachschulisch und berufserfahrene Hebammen beim nachträglichen Erwerb des Bachelorgrades unterstützt werden, um ihnen weitere Perspektiven zu eröffnen.