Nachtragshaushalt

Impulse für Wirtschaft und Konsum

Der Bundestag entscheidet über die Aufnahme von 118,7 Milliarden Euro und den Tilgungsplan für die neuen Kredite.

Die Corona-Krise ist eine der außergewöhnlichen Notsituationen, die im Grundgesetz als Ausnahmetatbestand für die Schuldenbremse in Art. 115 Grundgesetz festgelegt ist.  Mit einem zweiten Nachtragshaushalt 2020 wird ein Maßnahmenpaket zur Konjunkturbelebung und zur Stützung der Wirtschaft finanziert. Um die hierfür notwendigen Mittel bereitzustellen, was eine Aufnahme von Krediten im Umfang von 118,7 Milliarden Euro bedingt, entscheidet das Plenum des Deutschen Bundestages. Der Antrag der CSU enthält ebenfalls den im Grundgesetz vorgeschriebenen Tilgungsplan für die neuen Kredite.

Bestandteile des Haushaltes sind etwa steuerliche Hilfsmaßnahmen wie die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer oder der vereinbarte Bonus zum Kindergeld in der Höhe von 300 Euro pro Kind mit einem Gesamtumfang von 17,6 Milliarden Euro. Enthalten sind weiterhin Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze für den Gesundheitsfonds und die soziale Pflegeversicherung in der Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro. Für Überbrückungshilfen zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen werden weitere 25 Milliarden Euro bereitgestellt. Der Bund stärkt durch eine Erhöhung seiner Beteiligung an den Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und einem Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV mit einem Gesamtvolumen von 13 Milliarden Euro die Finanzkraft von Ländern und Kommunen. Unter anderem sind weiterhin Liquiditätshilfen des Bundes für die Bundesagentur für Arbeit Bestandteil des Haushalts.

Zusätzlich zu diesen Ausgaben zur Stabilisierung und Konjunkturbelebung umfasst der Nachtragshaushalt außerdem umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Zu nennen sind etwa Mittel für den Energie- und Klimafonds, für die Deutsche Bahn oder die Digitale Infrastruktur.

Mit dem Nachtragshaushalt legen wird die Grundlage für einige wichtige Impulse für Wirtschaft und Konsum gelegt. Um diese rasch umzusetzen, berät der Bundestag flankierend in erster Lesung ein Haushaltsbegleitgesetz mit den erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Es umfasst etwa Maßnahmen zur Unterstützung des weiteren Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur, zur Verbesserung der Kindertagesbetreuung oder zur Begrenzung eines Gesetzentwurfes über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und zu hohen Anstiegs der EEG- Umlage. Nicht zuletzt regelt das Begleitgesetz die Unterstützung der Länder in der Hilfe für den ÖPNV, da der öffentliche Nahverkehr durch die Coronakrise erhebliche Einnahmeausfälle erleiden musste.