Gottesdienste ab 4. Mai wieder erlaubt
Ab dem 4. Mai dürfen alle Kirchen und Glaubensgemeinschaften unter größten Auflagen wieder Gottesdienste in Bayern abhalten. Voraussetzung sind 2 Mater Sicherheitsabstand zwischen den Gläubigen und das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Außerdem wurde die Zeitdauer des Gottesdienstes auf eine Stunde begrenzt.
Die Kirchen haben damit dem Infrektionsschutzgesetz sorgfältig Rechnung getragen. Aus Begegnungen des Glaubens sollen keine Infektionen folgen! Glaube und Gemeinschaft sollen vielmehr gerade in diesen schwierigen Zeiten stärken und Gemeinschaft fördern.