Anpassung des Wettbewerbsrecht an die fortschreitende Digitalisierung
In dieser Woche hat der Bundestag das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen den Herausforderungen der Digitalisierung angepasst.
Grundpfeiler einer funktionierenden Wirtschaft ist ein fairer Wettbewerb, der Innovationen hervorbringt, Monopolbildung verhindert und Machtmissbräuchen vorbeugt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt als die grundlegende Verfassung der Sozialen Marktwirtschaft und bildet die Leitplanken für die Wirtschaftspolitik Deutschlands. In dieser Woche hat der Bundestag das Gesetz der Herausforderungen der Digitalisierung angepasst.
In den vergangenen Jahren haben sich in vielen Bereichen der Digitalwirtschaft monopolartige Strukturen entwickelt. Ob eine bestimmte Information oder ein bestimmtes Produkt gesucht wird, ob Menschen sich im öffentlichen Raum Gehör verschaffen wollen oder sich mit Freunden und Bekannten vernetzen: Ein paar wenige Plattformunternehmen spielen eine herausragende Rolle. Das GWB-Digitalisierungsgesetz schafft daher ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht. Ziel der Novelle ist die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf digitalen Märkten.
Ein Beispiel: Unfaire Bündelungspraktiken sollen unterbunden werden, wenn z.B. Nutzer der Verarbeitung von Daten aus verschiedenen Diensten durch das Unternehmen zustimmen müssen (Beispiel: Der Nutzer eines sozialen Netzwerks muss der Verknüpfung von innerhalb des Netzwerks anfallenden Daten mit außerhalb des Netzwerks – etwa bei der Nutzung von Nachrichten-Programmen,– anfallenden Daten zustimmen).
Mit der in dieser Woche verabschiedeten Novelle des GWB wird das System der Kartellrechtsaufsicht in Deutschland an ausgewählten Stellen zielgerichtet gestärkt und an die veränderten Anforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft angepasst. Die Vorschriften des GWB-Digitalisierungsgesetzes werden insbesondere in den folgenden Bereichen geändert: Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden. Zudem wird die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Kartellabsprachen verbessert. Darüber hinaus enthält die Novelle eine Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, um den Missbrauch von Marktmacht insbesondere durch digitale Plattformen besser erfassen und effektiv beenden zu können.