Hilfe für finanziell in Not geratene Verbraucher
Rechnungen dürfen später bezahlt werden
Wer auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist und dies auch ausdrücklich nachweisen kann, darf Rechnungen für Strom, Wasser, Gas, Telefon und Internet erst später bezahlen.
Der Aufschub gilt vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 teilt die Verbraucherzentrale mit. Dieses Recht gilt auch nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 abgeschlossen wurden.
Betont wird, dass die ausbleibenden Einkünfte auf Grund der Krise wirklich nachweisbar sein müssen. Zudem handelt es sich bei der Maßnahme um einen Aufschub, nicht um den Erlass der Rechnungen.