Neuregelung der Erwerbsmigration
Die Bundesregierung hat im Bundestag den Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vorgelegt. Darin wird die Erwerbsmigration aus Drittstaaten vor dem Hintergrund des bereits bestehenden Fachkräftemangels neu geregelt. Bundesinnenminister Horst Seehofer wies darauf hin, dass das Gesetz klare Regelungen enthält, wer nach Deutschland kommen darf.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz diskutiert
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), hat am Donnerstag im Bundestag den Entwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt. Damit gebe die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten ab, also aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, so Seehofer. Mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diejenigen Fachkräfte, die unsere Wirtschaft dringend brauche, gesteuert und geordnet nach Deutschland kommen können.
„In der Gesundheitsbranche, in der Pflege, im Handwerk, auf dem Bau und in vielen technologischen Berufen suchen die Betriebe händeringend nach Fachkräften. Die demografische Entwicklung wird dieses Problem des Fachkräftemangels noch verstärken“, begründete der Innenminister den Gesetzentwurf. Er wies aber zugleich daraufhin, dass zuerst das inländische und europäische Arbeitskräftepotenzial genutzt werde. Allerdings werde dies absehbar nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu sichern.
Hochschulabsolventen und Fachkräfte mit Berufsausbildung werden gebraucht
„Der Gesetzentwurf enthält klare Kriterien dafür, wer unter welchen Voraussetzungen zum Arbeiten nach Deutschland kommen darf. Damit bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit, und die Fachkräfte, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen wollen, bekommen eine Perspektive“, erklärte Seehofer. Gebraucht würden Fachkräfte. Das seien einerseits Hochschulabsolventen und andererseits Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Durch die Regelung im Aufenthalts- und Erwerbsrechts könnten diese beiden Gruppen nun dieselbe Behandlung und die gleiche Wertschätzung erfahren, so der Innenminister.
„Wir stellen ab auf die Qualifikation der Bewerber und Interessenten. Diese Qualifikation wird aus dem Ausland durch deutsche Stellen geprüft. Nur wer eine anerkannte Qualifikation hat oder wer so weit qualifiziert ist, dass er mit Anpassungslehrgängen die volle Anerkennung erreichen kann, darf zur Erwerbstätigkeit einwandern“, betonte der Innenminister.
Der Innenminister griff auch die aktuelle Diskussion auf: „Wir haben seit Jahren eine Regelung für Hochschulabsolventen, die sich sehr bewährt hat, nämlich dass Hochschulabsolventen zu uns kommen können, um einen Arbeitsplatz zu suchen. Genau diese seit Jahren mit null Problemen versehenen Regeln erweitern wir jetzt auf die Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche im dualen System“, so Seehofer. Das sei an Bedingungen geknüpft, nämlich gute deutsche Sprachkenntnisse und entsprechende Schulabschlüsse.
Gesetz kann auf kurzfristige Veränderungen am Markt reagieren
In dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei aber auch berücksichtigt, dass sich die Konjunktur, die Arbeitsplatzsituation in Regionen oder im ganzen Land verändern könnten. Deshalb sei über eine Verordnungsermächtigung im Gesetz sichergestellt, dass bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation in einer Region wieder eine Vorrangprüfung durchgeführt werden kann. Das heißt, die Menschen, die bereits hier leben, hätten dann einen Vorrang bei der Arbeitsplatzvermittlung, so Seehofer.
„Wir sehen eine weitere Verordnungsermächtigung vor, und zwar eine Zuwanderungssperre für Menschen aus bestimmen Staaten für den Fall, dass sich herausstellen sollte, dass aus bestimmten Staaten heraus missbräuchliche Entwicklungen zu verzeichnen sind“, erläuterte der Innenminister.
Es werde an der klaren und auch nachvollziehbaren strikten Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten. Das sei ein wesentlicher Teil Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Es gehe um die Erwerbsmigration und nicht um eine Spielart des Asylverfahrens, betonte Seehofer.