Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt
Die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatten im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 (2. NT 2021) der Ampel eingereicht. Diese Klage hatte die rechtliche Überprüfung der nachträglichen Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Mrd. Euro für andere Zwecke und eine Überprüfung der neuen Buchungsregeln für Sondervermögen zum Ziel. Beantragt wurde, die Verfassungswidrigkeit des NT 2021 festzustellen. Das BVerfG ist unserer Argumentation in seiner heutigen Entscheidung voll umfassend gefolgt. Es hat den 2. NT 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Zusätzlich hat das BVerfG die uns wichtigen Haushaltsgrundsätze, insbesondere die Jährlichkeit aller Einnahmen und Ausgaben sowie die 2009 eingeführte Schuldenbremse gestärkt. Auch die Nutzung von schuldenfinanzierten Sondervermögen wird künftig in dieser Form nichtmehr möglich sein. Mit diesem klaren Urteil stärkt das BVerfG den Deutschen Bundestag in seiner Kompetenz, über die Ausgabe von Haushaltsmitteln zu entscheiden. Das Urteil stellt die Ampel vor die Herausforderung, Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ohne diese Mittel zu finanzieren.
Das Urteil ist ein Paukenschlag. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen.
Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister und Bundeskanzler nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland. Anstatt echten oder scheinbaren Streit über Geld öffentlich auszutragen, muss die Ampel sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.