Wie viel Geld bleibt im Alter?
Diese Frage kann künftig jeder mit ein paar Klicks beantworten. Die Digitale Rentenübersicht wird jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Übersicht über den Stand der individuellen Ansprüche der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge geben, auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal. Grundlage sind die Daten aus den regelmäßigen Informationen der Vorsorgeeinrichtungen. Herzstück wird eine übersichtliche Darstellung der bereits erreichten und bis zum Renteneintritt erreichbaren Altersvorsorgeansprüche und eine Zusammenfassung der Ansprüche in einem Gesamtüberblick.
Außerdem soll das Gesetz für eine Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beitragen.
Ebenfalls entschieden wurde über eine massive Erhöhung der Zuschüsse zum Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte.
Damit sollen Unternehmerinnen und Unternehmer von landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetrieben ab 1. April 2021 bei ihrer Alterssicherung finanziell entlastet werden. Bisher trifft diese Betriebe der von allen Landwirten zu entrichtende Einheitsbeitrag prozentual erheblich stärker als größere Betriebe.
Neu ist, dass die bisherigen Einkommensgrenzen für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss von aktuell 15.500 Euro bzw. 31.000 Euro für Verheiratete auf 60 Prozent der Bezugsgröße in der Sozialversicherung erhöht und damit dynamisch ausgestaltet werden. 2021 liegt die Einkommensgrenze bei 23.680 Euro bzw. 47.360 Euro für Verheiratete.
Den höchsten Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Beitrags werden zudem künftig Unternehmerinnen und Unternehmer erhalten, die ein Jahreseinkommen von 30 Prozent der Bezugsgröße - das wären 2021 11.844 Euro - erzielen. Bisher betrug diese Grenze 8.220 Euro.
Die Einkommensgrenze für den Beitragszuschuss ist seit 1999 nicht mehr verändert worden. Dies hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass es immer weniger beitragszuschussberechtigte Unternehmerinnen und Unternehmer gibt, die von dieser finanziellen Entlastung profitieren. Dabei war es politisch gewollt, gerade einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte zu entlasten. Die Neuregelung trägt diesem Anliegen künftig erheblich besser Rechnung.