"Der Solidaritätszuschlag erfüllt nicht mehr seinen eigentlichen Zweck"
Der Solidaritätszuschlag soll abgeschafft werden. Rund 90 Prozent derjenigen Bürger, die den Soli zahlen, werden künftig entlastet - im Umfang von zehn Milliarden Euro. Was darüber hinaus noch geplant ist, um Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten, erklärt Alois Rainer im Interview.
Herr Rainer, warum ist es grundsätzlich richtig, den Solidaritätszuschlag auslaufen zu lassen und was sieht der Koalitionsvertrag hierzu vor?
Wir fordern seit langem eine konsequente und komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Nach nun mehr 25 Jahren nach der Wiedervereinigung erfüllt der Solidaritätszuschlag nicht mehr seinen eigentlichen Zweck. Im Koalitionsvertrag haben wir daher festgehalten, dass dieser schrittweise abgeschafft wird und ab dem Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro beginnt. Damit sollen zunächst rund 90 Prozent aller Zahler des Solidaritätszuschlags entlastet werden. Unser Ziel muss es sein, den Soli möglichst schnell komplett abzuschaffen.
Warum ist aber die schrittweise Abschaffung der bessere Weg?
Es ist wichtig, dass wir mit einer sofortigen Abschaffung des Solis auch die finanziellen Spielräume nicht außer Acht lassen. Daher wollen wir zunächst eine schrittweise Reduzierung des Solidaritätszuschlags, die haushaltsverträglich und mit der Finanzplanung des Bundes übereinkommt. Eines darf dabei nicht vergessen werden, dass von den etwa 20 Milliarden Euro Solidaritätszuschlag auch viele wichtige Projekte finanziert werden, wie zum Beispiel Investitionen in die Infrastruktur oder auch in die Bildung. Und wenn wir die Bund-Länder-Reform ab 2021 betrachten, dann fehlen weitere 12 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt.
Was ist darüber hinaus noch geplant, um Familien und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten?
Es ist geplant, Familien mit 300 Euro mehr Kindergeld pro Kind im Jahr zu unterstützen. Flankierend dazu soll eine entsprechende Erhöhung des Kinderfreibetrages erfolgen. Mit dem Baukindergeld von 1.200 Euro pro Kind sollen gerade Familien einen Zuschuss für den Ersterwerb oder Neubau von Immobilien erhalten. Auch wollen wir Eltern bei den Kitagebühren entlasten und die Länder und Kommunen beim Kitaausbau weiterhin unterstützen. Hierfür sind bis 2021 insgesamt etwa 3,5 Milliarden Euro eingeplant.