Bundestagsverkleinerung

Lenz: „Der Ampel-Vorschlag ist ein Skandal!“

Dass der Deutsche Bundestag verkleinert werden soll, darüber herrscht Einigkeit - bei der Frage nach dem „Wie“ nicht. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt den Vorschlag der Ampel ab. So auch Andreas Lenz, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 213 (Erding-Ebersberg). Lenz äußert sich in einem Interview mit dem Münchner Merkur, dass der Vorschlag der Ampel ein Skandal sei. Er begründete das mit der Tatsache, dass unter Umständen ein direkt gewählter Abgeordneter nicht in den Bundestag einziehen könne, wenn das Zweitstimmenergebnis der Partei nicht passe. Dies sei kein mehrheitsfähiger Vorschlag, da die Mütter und Väter des Grundgesetzes die direkten Abgeordneten durchaus als Scharnier in der parlamentarischen Demokratie betrachteten. Lenz plädiert im Interview für ein Grabenwahlsystem: 299 direkt gewählte Abgeordnete und 299 Abgeordnete, die über die jeweilige Landesliste einziehen.

Das gesamte Interview mit dem Münchner Merkur vom 17. Januar 2023 finden Sie hier: www.merkur.de/lokales/ebersberg/der-vorschlag-ist-ein-skandal-bundestag-verkleinerung-andreas-lenz-92032583.html

 

Hintergrundwissen

 

Die Ampel hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Größe des Bundestags auf die gesetzlich veranschlagten Mandate von 598 begrenzt werden soll. Die Idee der Ampel: Maßgeblich für die Zahl der Mandate, die eine Partei gewinnt, soll künftig die Zweitstimme sein, mit der die Parteien gewählt werden. Die Ampel nennt sie „Hauptstimme“.

Mit der Erststimme - die Ampel nennt sie jetzt „Wahlkreisstimme“ - gewählte Abgeordnete sollen nur dann in den Bundestag einziehen, wenn ihre Wahl vom Zweitstimmenergebnis gedeckt ist. Ist das nicht der Fall,  soll der Wahlkreist „nicht zugeteilt“ werden.

Ergebnis: Es wird in Deutschland eine erhebliche Zahl von mit der Erststimme in Personenwahl direkt gewählten Abgeordneten geben, die nicht in den Deutschen Bundestag einziehen.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das eine Missachtung des Wählerwillens und eine Verletzung des Demokratieprinzips. Ein solcher Wahlrechtsvorschlag kann für die Union deshalb nicht zustimmungsfähig sein. Die CDU/CSU-Fraktion ist der Überzeugung, dass es wichtig ist, dass alle Regionen Deutschland mit einem direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten sind.

Deshalb hat die Union im vergangenen Jahr in der Wahlrechtskommission vorgeschlagen, zu einem echten Zweistimmenwahlrecht überzugehen. Das heißt: Die Hälfte der Abgeordneten wird über die Wahlkreise gewählt, die andere Hälfte über die Landeslisten der politischen Parteien. Auch dieser Vorschlag führt zu einer Reduzierung der Mandate im Deutschen Bundestag auf die Zahl von 598.

Es gibt aber auch andere denkbare Wege: Zum Beispiel die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren und die komplizierte Verrechnung zwischen den Bundesländern zu vereinfachen. 

Jetzt liegt der Ball bei der Ampel, mit der CDU/CSU einen Kompromiss beim Wahlrecht zu finden. Denn: Gravierende Veränderungen im Wahlsystem sollten im Konsens aller demokratischen Parteien im Parlament erfolgen und nicht gegen den Willen der größten Oppositionsfraktion durchgedrückt werden. So war es in Deutschland jedenfalls bisher guter Brauch.