Kontroverse Bundestagsdebatte über Bluttests und Lebensrecht
Der Bundestag hat kontrovers über vorgeburtliche Bluttests für Schwangere und ihre Aufnahme in den Leistungskatalog der Krankenkassen debattiert.
Bluttests als Kassenleistung
Seit 2012 werden Schwangeren vorgeburtliche Bluttests angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Lange hatte sich das zuvor nur mit einer Fruchtwasseruntersuchung abschätzen lassen. Bisher sind die rund 130 Euro teuren Bluttests meist selbst zu zahlen. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere Menschen. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Die Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich. Hintergrund der Debatte ist auch ein laufendes Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken, der über neue Kassenleistungen entscheidet. Das Gremium hat signalisiert, dass dies bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken für Komplikationen als medizinisch begründet angesehen werde. Eine Entscheidung dazu soll voraussichtlich im August getroffen werden.
Orientierungsdebatte im Bundestag
Zahlreiche Abgeordnete bekundeten deutliche Vorbehalte gegen die Tests, die Trisomien bereits im Mutterleib erkennen können. In der Orientierungsdebatte warnten sie vor einer Diskriminierung behinderten Lebens. Befürworter hielten dagegen, dass vorgeburtliche Tests etwa auf das Down-Syndrom schon seit Jahrzehnten von den Kassen finanziert würden.
Der Bluttest sei weit risikoärmer als etwa eine Fruchtwasseruntersuchung und werde auch schon von einigen privaten Krankenkassen finanziert. Es gehe um gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsleistungen, aber auch um das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Zu der ethisch brisanten Frage gibt es unterschiedliche Positionen in allen Fraktionen. In der gut zweistündigen Aussprache ergriffen über 30 Abgeordnete jeweils drei Minuten das Wort. Anlass der Debatte war die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen, Ärzten und Patientenvertretern, das Verfahren zur Zulassung des Tests als Kassenleistung auf den Weg zu bringen. Auf der Zuschauertribüne verfolgten Menschen mit Down-Syndrom und ihre Familien die Debatte.
Verschiedene Positionen innerhalb der CSU im Bundestag
Die Beiträge der christsozialen Redner waren, wie auch die gesamte Debatte, von Zurückhaltung und Nachdenklichkeit gezeichnet. Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger (CSU) forderte wie viele andere Redner eine Begrenzung der Tests auf Risikoschwangerschaften, einschließlich einer umfassenden Beratung vor und nach dem Test. Auch Christian Schmidt (CSU) stellte vor allem die menschliche Dimension der Debatte ins Zentrum seiner Rede. Im Kern gehe es um das Recht der Menschen zu leben, gleich welcher genetischen Disposition sie seien, und über die Frage, wie man sich bei den Herausforderungen, die sich daraus ergeben, konkret mit staatlicher, mit öffentlicher, mit gesellschaftlicher Unterstützung und Zusammenarbeit verhalte. Als letzte CSU-Rednerin ergriff Emmi Zeulner das Wort. Sie machte deutlich, dass es sich bei Menschen mit Down-Syndrom nicht um bemitleidenswerte Individuen handle. Für sie sei Trisomie 21 kein vorgezeichneter Weg des Leidens. Und Zeulner weiter: "Es gibt wunderbare, glückliche Momente, die mit der Familie gelebt werden können."