Lenz: THW-Gesetz an aktuelle Anforderungen angepasst, erweitertes Einsatzfeld durch Kostenfreistellung für Auftragnehmer und Ausweitung der Freistellungspflicht für Arbeitgeber
Der Deutsche Bundestag hat heute Änderungen am THW-Gesetz verabschiedet. Damit wird das Technische Hilfswerk für künftige Aufgaben gestärkt.
Dazu der Bundestagsabgeordnete Andreas Lenz: „Das ehrenamtliche Engagement beim THW wird künftig noch attraktiver. Damit wird auch die hervorragende Arbeit der Mitglieder gewürdigt. Die Hemmschwelle für Kommunen das THW anzufordern sinkt mit der Kostenverzichtsregelung. Das eröffnet mehr Einsatzmöglichkeiten. Die neue Möglichkeit zur Freistellung auch bei Einsatzvor- und Nachbereitungen erhöht zudem die Einsatzbereitschaft des THW.“
Für die Stärkung des THW sorgen vor allem zwei Maßnahmen, für die sich die CDU/CSU-Fraktion erfolgreich eingesetzt hat:
Mit einer erweiterten Kostenverzichtsregelung wird dafür gesorgt, dass das THW künftig häufiger zu Hilfe gerufen werden kann. Bislang verzichteten Kommunen mitunter angesichts möglicher Kostenforderungen auf die Hilfe durch das THW. Das THW kann nun regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten.
„Das betrifft Einsätze, wie beispielsweise im vergangenen Winter, als die Mitglieder des THW Markt Schwaben acht Tage lang die Schneeräumarbeiten im Landkreis und in anderen Landesteilen unterstützt haben.“, so Lenz.
Zudem wird die Pflicht zur Freistellung von ehrenamtlichen THW-Helferinnen und THW-Helfern unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts in moderater Weise erweitert. Künftig müssen Arbeitgeber die ehrenamtlich im THW Engagierten auch für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft unmittelbar nach THW-Einsätzen freistellen. Dadurch kann eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen gewährleisten werden.
„Die Änderungen des THW-Gesetzes und die solide Finanzierung im Haushalt 2020 sind die Grundlage dafür, dass das THW auch in Zukunft für Arbeitnehmer attraktiv bleibt.“, so Lenz abschließend.