Kohleausstiegsgesetz

Die Kohleverstromung wird reduziert und bis 2038 beendet

Neben dem Strukturstärkungsgesetz wurde zum Start in die Sommerpause auch das Kohleausstiegsgesetz in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Hier werden zentrale energiepolitische Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung bis spätestens 2038 umgesetzt.

Bestandteile sind etwa Regelungen zum Ausstieg aus Steinkohle- und Braunkohleverstromung, Entlastungsmaßnahmen für Stromverbraucher und energieintensive Industrien, eine verbesserte Förderung von hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie der Umstellung von Kohlekraftwerken auf Erdgas und erneuerbare Energien, insbesondere Biomasse, im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes und durch Förderprogramme sowie Regelungen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit. Ebenfalls ermächtigt das Gesetz die Bundesregierung mit Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit den Kraftwerksbetreibern zur Konkretisierung der Einzelheiten der Stilllegungen.

Damit einher geht auch das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen. Es beinhaltet Unterstützungsmaßnahmen für die von der Beendigung der Kohleverstromung betroffenen Reviere und Standorte. Das umfassende „Investitionsgesetz Kohleregionen“ regelt in einem ersten Teil Finanzhilfen für die betroffenen Länder. Diese Finanzhilfen sollen über Artikel 104b Grundgesetz für Investitionen in einem Gesamtumfang von bis zu 14 Mrd. Euro bis 2038 bereitgestellt werden. Die Länder leisten hierbei den im Grundgesetz vorgesehenen Eigenanteil. Die Mittel können zur Förderung von Investitionen, etwa in die wirtschaftsnahe Infrastruktur, aber auch den Breitband- und Mobilfunkausbau, zur Verbesserung des Angebots im ÖPNV oder in den Umweltschutz und die Landschaftspflege verwendet werden. Das Gesetz legt fest, in welchem Verhältnis die Reviere hier berücksichtigt werden.

Im zweiten Teil des Gesetzes verpflichtet sich der Bund, weitere Maßnahmen zugunsten der Braunkohleregionen mit bis zu 26 Mrd. Euro bis 2038 zu fördern, die in seiner eigenen Zuständigkeit liegen. Zu den Maßnahmen gehören etwa der Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr und die Ansiedlung und Verstärkung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In das Maßnahmegesetzvorbereitungsgesetz werden zudem 16 Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung in den betroffenen Regionen als besonders eilbedürftige Projekte aufgenommen. Ferner wird der Bund seine Förderprogramme erweitern und Maßnahmen zur Unterstützung der Energiewende und des Klimaschutzes ergreifen. Die Bundesregierung setzt sich zudem das Ziel, mit der Ansiedlung von Einrichtungen des Bundes in den betroffenen Regionen bis zum Jahr 2028 bis zu 5000 Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen zu erhalten oder neu einzurichten.