Beschlüsse des Koalitionsausschusses

Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID19-Pandemie

Beim Treffen des Koalitionsausschusses einigten sich die Spitzen von CSU, CDU und SPD auf weitere Milliarden-Hilfen zur Bekämpfung der Corona-Krise.

Kurzarbeitergeld rauf! Steuern für Gastro-Branche runter!

Sieben Beschlüsse nach acht Stunden Verhandlungen - das ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses, der in der Nacht zum Donnerstag im Kanzleramt zu Ende gegangen ist. Für die CSU im Bundestag nahm unser Vorsitzender Alexander Dobrindt an den Verhandlungen teil. Der klare und energische christsoziale Kurs spiegelt sich auch in den Ergebnissen wieder: Wer länger in Kurzarbeit gehen muss und maximal 50 Prozent arbeiten kann, bekommt künftig 70 Prozent Kurzarbeitergeld vom Staat (mit Kind 77 Prozent), ab dem 7. Monat sind es sogar 80 Prozent (mit Kind 87 Prozent). Damit ist sichergestellt, dass betroffene Arbeitnehmer bei einer längeren Dauer einen höheren Satz erhalten. Dazu besteht ab dem 1. Mai bis Ende des Jahres für alle Berufe eine Hinzuverdienstmöglichkeit ohne Abzüge, begrenzt auf das bisherige volle Monatseinkommen.

Auch der Gastronomie in Deutschland wird unter die Arme gegriffen. Vor allem Gastro-Betriebe leiden aktuell unter erheblichen Einbußen, seit Cafés, Restaurants und Bars geschlossen bleiben müssen. Deshalb kam die Forderung auf, für Gastro-Betriebe vorübergehend die Mehrwertsteuer zu senken. Alexander Dobrindt stellte im Vorfeld der Verhandlungen im Kanzleramt die besondere Rolle der Gastronomie heraus: „Gerade Gaststätten und Cafés kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, um als Gesellschaft im Nach-Corona-Alltag emotional anzukommen und wieder real zusammenzuwachsen. Wir wollen deshalb die Voraussetzungen schaffen für positive Startbedingungen in der Gastronomie. Eine reduzierte Mehrwertsteuer für die Gastronomie würde dazu einen Beitrag leisten.“ Dieser klare Standpunkt zahlte sich aus: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird auf sieben Prozent gesenkt, befristet bis zum 30. Juni 2021. In Summe bedeutet die Steuersenkung eine Entlastung von vier Milliarden Euro.

Deutschland hat die COVID19-Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies hat erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Trotzdem können wir nur in kleinen Schritten die Beschränkungen wieder lockern, weil das Virus weiter breit in Deutschland vorhanden ist und wir die Erfolge nicht durch eine erneute exponentielle Infektionswelle gefährden dürfen. Deshalb müssen die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, so sein, dass wir auch in Zukunft finanzielle Möglichkeiten haben. Die Bundesregierung muss handlungsfähig bleiben, um weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten finanziell stemmen zu können. Und wir müssen weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund beschließen die Koalitionspartner:

  • Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  • Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.
  • Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
  • Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
  • Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).
  • Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist.
  • Durch die Corona-Krise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land deutlich geändert. Deshalb wird die Koalition besonders darauf achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.