In den wichtigen Haushaltsverhandlungen die richtigen Weichen stellen
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs startete der Bundestag in die parlamentarischen Haushaltsberatungen. Dabei steht fest, dass der Haushaltsentwurf 2020 auf Kante genäht ist. Schon jetzt lässt sich der Haushaltsausgleich ohne neue Schulden nur durch eine „Globale Minderausgabe“ in Höhe von fast 5 Mrd. Euro und eine Entnahme aus der „Asyl-Rücklage“ in Höhe von rund 9 Mrd. Euro sicherstellen. Durch die sich eintrübende Konjunktur dürften sich die Rahmenbedingungen in den kommenden Wochen sogar noch verschlechtern.
All dies zeigt, dass die Koalitionspartner jetzt die richtigen Weichen stellen müssen, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Hierzu gilt es, Ausgabespielräume zu erarbeiten und die richtigen Ausgabeprioritäten zu setzen. Für die CDU/CSU-Fraktion liegen die Schwerpunkte in den Bereichen Investitionen und Innovationen, Klima sowie innere und äußere Sicherheit.
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
Der Kabinettbeschluss sieht vor, dass der Bund wie schon seit 2014 keine neuen Schulden aufnimmt. Spätestens 2020 wird auch erstmals seit 2002 die Schuldenstandgrenze des Maastrichter Vertrags von 60 % des Bruttoinlandprodukts unterschritten. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag kann daher verstärkt fortgesetzt werden. Schwerpunkte des Regierungsentwurfs sind insbesondere Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Förderung der Künstlichen Intelligenz und der digitalen Infrastruktur. Hohe Ausgabenzuwächse verzeichnen das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Verteidigung. Die Übersicht zeigt die Schwerpunkte der einzelnen Ministerien.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Gegenüber 2019 ist ein Anstieg der Ausgaben um 2,0 Mrd. Euro auf knapp 29,9 Mrd. Euro vorgesehen. Dabei steigen allein die klassischen Verkehrsinvestitionen 2020 um über 770 Mio. Euro auf 15,3 Mrd. Euro. Ein Großteil der Etatsteigerung kommt dem Schienenbereich zugute, der als klimafreundlicher Verkehrsträger weiter gestärkt wird. Für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III, die der Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes dient, stellt der Bund im Zeitraum 2020 bis 2029 als Infrastrukturbeitrag insgesamt rund 51,4 Mrd. Euro zur Verfügung.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Der Ausgaberahmen wächst gegenüber dem Soll 2019 um 338 Mio. Euro auf rund 2,6 Mrd. Euro auf. Davon stehen 467 Mio. Euro für den Schwerpunkt der internationalen Klimaschutzinitiative zur Verfügung. Damit können Maßnahmen in erheblichem Umfang zur Minderung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern finanziert werden. Im Bereich der Erhaltung der Biologischen Vielfalt und Insektenschutz wird sich der Bund stärker als bisher engagieren.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Die Bundesregierung sieht Gesamtausgaben von rund 6,5 Mrd. Euro vor, was einem Anstieg der Ausgaben um 3,1 % im Vergleich zum Jahr 2019 entspricht. Zur sozialen Flankierung des Strukturwandels in der Landwirtschaft stehen 4,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind 177 Mio. Euro Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung, der die landwirtschaftlichen Betriebe spürbar entlasten wird. Zentrales Element zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Für das Jahr 2020 sind hierfür insgesamt 965 Mio. Euro vorgesehen.
Auswärtiges Amt (AA)
Der um den Sonderfaktor „Beiträge an die Vereinten Nationen“ bereinigte Einzelplan des Auswärtigen Amts bleibt mit rund 5,7 Mrd. Euro unverändert auf dem hohen Niveau von 2019. Dabei steigen die Ausgaben für humanitäre Hilfe, Krisenprävention und Stabilisierung wegen der anhaltenden internationalen Krisen gegenüber dem geltenden Finanzplan um 680 Mio. Euro an. Die Ausgaben für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik werden im Jahr 2020 gegenüber dem geltenden Finanzplan um über 40 Mio. Euro auf rund 995 Mio. Euro steigen. Der Einzelplan des Auswärtigen Amtes trägt mit rund 3,2 Mrd. Euro zur deutschen ODA-Leistung bei (ODA steht für „Official Development Assistance“ / Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit).
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Der vorliegende Kabinettbeschluss sieht für 2020 einen Ausgaberahmen in Höhe von 44,9 Mrd. Euro vor und damit knapp 1,7 Mrd. Euro mehr als 2019. Die NATO-Quote beträgt nach dem Regierungsentwurf im kommenden Jahr 1,37 %. Um die Bundeswehr zu modernisieren und NATO-Beschlüsse umzusetzen, werden auch in den Folgejahren deutliche Mittelaufwüchse erforderlich sein, die im bisherigen Finanzplan aber noch nicht abgebildet sind.
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Der Etat des BMZ, der fast vollständig auf die deutsche ODA-Quote anrechenbar ist, steigt 2020 auf knapp 10,4 Mrd. Euro. Das ist gegenüber 2019 ein Plus von 1,2 %. Schwerpunkt ist unter anderem die Fluchtursachenbekämpfung. Die ODA-Quote wird insgesamt stabilisiert.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Das BMI verfügt im Regierungsentwurf 2020 über einen Ausgaberahmen von 15,3 Mrd. Euro. Davon entfällt auf den Bereich innere Sicherheit mit 6 Mrd. Euro mehr als ein Drittel. Darin sind Mittel für eine weitere Tranche der im Koalitionsvertrag vereinbarten 7.500 zusätzlichen Stellen für Sicherheitsbehörden des Bundes enthalten. Das Innenministerium wird zudem ermächtigt im Haushaltsjahr 2020 über die bisherigen Sicherheitspakete hinaus 1.000 zusätzliche Anwärter bei der Bundespolizei einzustellen. Im Baubereich steigt der Ansatz für das Wohngeld gegenüber dem bisherigen Finanzplan allein im Jahr 2020 um 115 Mio. Euro auf 600 Mio. Euro. Für das Baukindergeld sind im kommenden Jahr 861 Mio. Euro eingeplant. Für Zuschüsse zu Investitionen im Rahmen des Programms „Kriminalprävention durch Einbruchsicherung“ sind im Jahr 2020 65 Mio. Euro eingeplant.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Der Ausgabenrahmen steigt gemäß Kabinettbeschluss 2020 um 1,9 % auf insgesamt rund 912 Mio. Euro an. Im Wesentlichen handelt es sich um einen Verwaltungshaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Der Regierungsentwurf sieht ein Budget von rund 9,1 Mrd. Euro im Jahr 2020 vor. Dies entspricht einem Anstieg von 11,6 % gegenüber den Soll-Ausgaben 2019. Die Mehrausgaben kommen insbesondere in den Förderbereichen Künstliche Intelligenz, Digitale Agenda und Sprunginnovationen zum Tragen. Zudem werden die Ausgaben für die Luft- und Raumfahrt weiter verstärkt. Von erhöhten Forschungsausgaben profitiert u. a. die industrielle Gemeinschaftsforschung. 2020 werden auch für die Afrika-Strategie zusätzliche Mittel bereitgestellt.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Die Bundesregierung erhöht erneut ihre familienpolitischen Leistungen und sieht 2020 insgesamt rund 11,8 Mrd. Euro hierfür vor. Der größte Anteil des Aufwuchses gegenüber dem geltenden Finanzplan entfällt dabei auf das Elterngeld (+205 Mio. Euro). Für die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) stellt der Bund den Ländern 2020 weitere 993 Mio. Euro über den Finanzausgleich zusätzlich zur Verfügung. Außerdem ist für ein geplantes Sondervermögen „Ausbau ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ Vorsorge getroffen. Hierfür sind 2020 und 2021 jeweils Zuführungen in Höhe von 500 Mio. Euro aus dem Etat des Familien- und des Bildungsministeriums vorgesehen.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Für Bildung und Forschung sind im Haushaltsjahr 2020 rund 18,2 Mrd. Euro vorgesehen. Für den Digitalpakt Schule stehen Haushaltsmittel im Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereit. Die Hochschul- und Wissenschaftspakte werden fortgesetzt und mit entsprechenden Mitteln unterstützt. Ebenso ist die Finanzierung der beschlossenen Leistungsverbesserungen des BAföG im Haushalt 2020 und im Finanzplan abgebildet. Für die „Nationale Dekade gegen den Krebs“ sind zusätzlich 140 Mio. Euro, verteilt auf die Jahre 2020 bis 2023, vorgesehen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Die Bundesregierung sieht für Arbeit und Soziales ein Budget von rund 148,6 Mrd. Euro vor. Das Budget wird damit um 2,3 % erhöht. Den größten Ausgabebereich – sowohl im Etat des Arbeitsministeriums als auch im Bundeshaushalt - stellen die Leistungen an die Rentenversicherung dar. Diese überschreiten 2020 erstmals die 100-Milliarden-Euro-Marke. Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigen um etwa 0,1 Mrd. Euro gegenüber dem Jahr 2019 an.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Der Einzelplan des BMG bleibt im kommenden Jahr auf einem gleichbleibend hohen Niveau, so dass laut Kabinettbeschluss im kommenden Jahr rund 15,3 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Größter Posten ist der Bundeszuschuss zur Entlastung der Kassen von versicherungsfremden Leistungen, der seit 2017 bei 14,5 Mrd. Euro im Jahr festgeschrieben ist. Für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge stehen 56,6 Mio. Euro bereit.
Schlussrunde Haushaltsgesetz 2019
In einer Schlussdebatte zur 1. Lesung wurden die Debatten der Einzelpläne zusammengefasst. Der Regierungsentwurf wurde für weitere Beratungen an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags beginnt am 25. September mit der Beratung der Einzelpläne. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich dabei dafür einsetzen, die Struktur des Haushalts hin zu mehr wachstumsfreundlichen und zukunftsorientierten Ausgaben zu verändern und den Schwerpunkt innere und äußere Sicherheit weiter zu stärken.
Ende Oktober 2019 wird die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung, in der die Mitglieder des Haushaltsausschusses abschließend über den Bundeshaushalt 2020 beraten und oft noch wichtige Entscheidungen treffen, ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Der Bundestag wird vom 25. bis zum 29. November 2019 abschließend über den Bundeshaushalt 2020 beraten und ihn dann beschließen.