Baukindergerld

Beantragung ab jetzt möglich!

In der vorvergangenen Woche hat Bundesbauminister Horst Seehofer den Start des Baukindergeldes am 18. September 2018 angekündigt. Damit ist es gelungen, eine zentrale Maßnahme der Wohnrauminitiative nach intensiven Verhandlungen vor dem großen Wohngipfel am 21. September 2018 an den Start zu bringen.

 

Gerade junge Familien möchten wir damit unterstützen, sich den Traum von einem eigenen Heim zu erfüllen. Im Koalitionsvertrag haben wir daher die Einführung eines Baukindergeldes zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vereinbart. Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung und ermöglicht dadurch vielen Familien erst den Schritt ins Wohneigentum. Es hat einen hohen Stellenwert für die Vermögensbildung und Altersvorsorge und wird auch zur Erhöhung der im europäischen Vergleich geringen Eigentumsquote in Deutschland beitragen.

 

Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

 

Gefördert wird dabei ausschließlich der Ersterwerb, das heißt der erstmalige Kauf oder Neubau, von selbstgenutztem Wohneigentum in Deutschland.

 

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt wurde/wird.

 

Nach dem jeweiligen Landesbaurecht sind nur anzeigepflichtige Vorhaben förderfähig, wenn die zuständige Kommune nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte.

 

Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.

 

Weitere detailliertere Informationen für eine Beantragung des Baukindergeldes erhalten Sie auf dem verlinkten Merkblatt oder der Internetseite der KfW.