Frieser: „Es braucht in der Tat eine Höchstgrenze“
Der Bundestag hat einer Aktuellen Stunde diskutiert, wie eine Wahlrechtsreform aussehen kann. Dabei geht es um vor allem um die Frage, wie die Zahl der Abgeordneten reduziert werden kann.
Die Opposition fordert eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise. Das würde vor allem zu Lasten der großen Parteien gehen. Daher fordert die Unionsfraktion im Bundestag, die Wahlrechtsreform so durchzuführen, dass ein für alle Parteien tragbarer Kompromiss entsteht. „Die bisherigen Änderungen des Wahlrechts, denen wir das aktuell gültige Wahlrecht zu verdanken haben, sind mit den Stimmen aller Fraktionen dieses Hauses und auch im Bundesrat mit den Stimmen der Parteikollegen beschlossen worden“, betonte Michael Frieser, Justitiar der CSU im Bundestag. „Ich darf zweitens darauf hinweisen, dass die Opposition die Wahlrechtsreformkommission des Präsidenten verlassen hat mit dem Hinweis, sein Vorschlag sei eine Provokation“, so Frieser weiter. Dieser Vorschlag hätte tatsächlich auch die Streichung von Wahlkreisen beinhaltet.
Der CSU-Politiker wies auch darauf hin, dass sich der Bundestag schon jetzt nur zu 40 Prozent aus direkt gewählten und zu 60 Prozent aus Listenabgeordneten zusammensetze. Das bedeutet, dass die Zahl der direkt in den Wahlkreisen gewählten Abgeordneten schon jetzt geringer sei. Dass die Opposition nun Wahlkreise streichen wolle, werde dem Anspruch der Bürger, einen direkt gewählten Abgeordneten im Bundestag zu haben, nicht ganz gerecht, so Frieser.
„Klar ist: Es braucht in der Tat eine Höchstgrenze. Der deutsche Wähler sollte genau wissen, wie groß der Bundestag am Ende des Tages tatsächlich werden kann“, betonte der CSU-Politiker. Insofern sei die entscheidende Frage, wie das zu bewerkstelligen sei.
Allein das Streichen von Wahlkreisen bringt nichts
Die Frage der Sitzkontingentbildung sehr hier wesentlich. Dabei sei auch eine Verständigung aller Parteien bei der Mindestsitzfrage möglich. Es müsse vor allem endlich mit der Behauptung aufgeräumt werden, dass es im Bundestag zwischen den Parteien keine Gespräche zum Thema Wahlrechtsreform gebe, betonte Frieser. Wöchentlich würden sich die Fraktionsvorsitzenden dieses Hauses treffen. Es verweigere sich keiner irgendwelchen Lösungen.
„Die Berechnungen des Bundeswahlleiters haben gezeigt: Das Streichen von Wahlkreisen ohne eine wirklich effektive Kombination anderer Maßnahmen bringt überhaupt nichts“, so Frieser im Plenum. Es reduziere noch nicht mal die Wahrscheinlichkeit der Vergrößerung des Deutschen Bundestages.
Auch die Möglichkeit der Kappung, das heißt Nichtzuteilung von Wahlkreisen, lehnte Frieser ab. „Jemand geht in die Wahlkabine, wählt direkt einen Abgeordneten, der gewinnt seinen Wahlkreis, und am nächsten Tag erfährt der: Nein, dieser Wahlkreis wird nicht zugeteilt, er ist die nächsten vier Jahre im Bundestag nicht vertreten. – Das machen Sie mit dem deutschen Wähler ein einziges Mal“, betonte Frieser. Es führe dieses System ad absurdum, sei ein Eingriff in die Wahlrechtsgleichheit, weil der Wähler mit seiner Stimme nicht mehr das erreiche, was er angeblich erreichen könne.
„Wer das vorschlägt, will am Ende des Tages keine direkte Demokratie mehr und keine Direktwahlkreise mehr, sondern ein reines Verhältniswahlrecht“, sagte Frieser. Ein anderer Schluss ist leider nicht zu ziehen.