Einbürgerung mit Augenmaß
Die Bundesregierung plant eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts und will dabei insbesondere die Voraussetzungen für die Einbürgerung – also den Erhalt des deutsches Passes - absenken. Die bisherige Staatsangehörigkeit soll bei der Einbürgerung stets beibehalten werden können. Der Doppelpass wird zukünftig also der Regelfall. Darüber hinaus werden die Fristen für die Einbürgerung verkürzt: Ein rechtmäßiger Aufenthalt im Inland von zukünftig nur fünf Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen sogar nur drei Jahren, soll genügen. Bisher beträgt die Frist in der Regel acht Jahre.
Die Optionspflicht – also die Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatangehörigkeit nach Volljährigkeit – für in Deutschland geborene Kinder mit doppelter Staatangehörigkeit soll entfallen. Diese Kinder können ihre doppelte Staatsangehörigkeit also immer behalten. Im Inland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen die deutsche Staatsangehörigkeit zukünftig automatisch durch Geburt erwerben, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren seinen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat (bislang acht Jahre).
Darüber hinaus macht die Ampel weitere Abstriche bei den Integrationsanforderungen: Bei Personen über 67. Jahre wird das Erfordernis der Sprachkenntnisse abgesenkt, die Fähigkeit zur „mündlichen Verständigung“ soll zukünftig ausreichen. Auch das Kriterium der „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ in § 8 StAG soll aufgehoben und durch konkrete Ausschlussgründe ersetzt werden.
Es ist gut und richtig, dass Einwanderer, die längere Zeit in Deutschland leben, die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen wollen. Wichtig ist aber: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses – und nicht am Anfang.
Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind grundlegende Rechte in unserem demokratischen Gemeinwesen verbunden. Die Staatsangehörigkeit ist zudem das stärkste Aufenthaltsrecht. Unsere Staatsangehörigkeit kann grundsätzlich nicht wieder entzogen werden. Deshalb ist es richtig, bei der Einbürgerung mit Augenmaß vorzugehen. Der Wert unserer Staatsangehörigkeit darf nicht verwässert werden.
Nach aktuellem Recht erhalten Ausländer regelmäßig nach acht Jahren, bei besonderen Integrationsleistungen (z.B. gute Sprachkenntnisse, besonders gute schulische oder berufliche Leistungen, bürgerschaftliches Engagement) nach sechs Jahren den deutschen Pass. Mit den Plänen der Ampel hingegen wird der deutsche Pass ein Stück weit entwertet: Wenn der Pass demnächst auch ohne besondere Integrationsanforderungen schon nach 5 Jahren zu erhalten ist, sinkt der Anreiz, über den Pass hinaus auch Teil der Gesellschaft zu werden.
Wir sehen keinen Bedarf an einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Grundsätzlich gilt: Die Einbürgerung steht am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses – und nicht am Anfang. Integration ist in einem Einwanderungsland wie Deutschland sehr wichtig, denn über 12 Mio. Ausländer leben in Deutschland und über 22 Mio. Menschen haben Migrationshintergrund. Nur mit gelungener Integration halten wir unsere Gesellschaft zusammen. Der deutsche Pass soll Ansporn für Integrationsleistung sein und kein Dokument zur freihändigen Vergabe werden.